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         AGB für GRECOTEL Reisen


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Allgemeine Geschäftsbedingungen TUI Deutschland GmbH (Grecotel)
Reisebedingungen Sommer 2006 (AGB)

Lieber Feriengast,
bitte schenken Sie diesen ausführlichen Reisebedingungen IhreAufmerksamkeit; denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie dieseReisebedingungen, die Ihnen vor der Buchung online bzw. durch IhrReisebüro übermittelt werden, an. Sie gelten für alle Programme desReiseveranstalters TUI Deutschland GmbH (nachfolgend "Veranstalter"genannt) sowie (Ziffern 12-14) für am Zielort bei der Reiseleitung derWorld of TUI gebuchte Ausflüge.
Diese Bedingungen ergänzen die §§ 4-11 BGB-Info V (Verordnung überInformations-und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllendiese aus.

1 Anmeldung, Bestätigung
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschlussdes Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag wird für denVeranstalter verbindlich, wenn dieser Ihnen die Buchung und den Preisder Reise schriftlich bestätigt.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in derAnmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungder Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern ereine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche undgesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss erhalten Sie eineschriftliche Bestätigung (Ziffer 1.1 Satz 2), die alle wesentlichenAngaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält. Weichtdie Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist der Veranstalter an dasneue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlagedes neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist dasAngebot annehmen.
1.4 Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nicht ausgeschriebeneReisen. Sie werden nach Verfügbarkeit in Festbuchungen umgewandelt,sobald der Katalog für die betreffende Saison erschienen ist.

2 Bezahlung
2.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter eineInsolvenzversicherung beim Deutschen Reisepreis Sicherungsverein VVaG(DRS) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich auf derBestätigung.
2.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung dieAnzahlung in Höhe von in der Regel 20%, bei gesondert gekennzeichnetenTop-Angeboten und Sparreisen 40% des Gesamtpreises fällig. Die Kostenfür eine Reiseversicherungen werden in voller Höhe zusammen mit derAnzahlung fällig.
2.3 Der restliche Preis wird fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise -wie gebucht - durchgeführt wird und die Reiseunterlagen entweder inIhrem Reisebüro bereitliegen oder Ihnen verabredungsgemäß zugesandtwerden.
2.4 Die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierungergeben sich aus der Bestätigung. Die Gebühren im Falle einerStornierung (vgl. Ziffer 7), Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowieGebühren für individuelle Reisegestaltung gemäß Ziffer 3.3 werdensofort fällig.
2.5 Zahlung an den Veranstalter
2.5.1 Bei der Zahlung im Lastschriftverfahren benötigt das Reisebürozur Weiterleitung an den Veranstalter Ihre Bankverbindung, Ihre Adresseoder ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers sowie Ihr Einverständniszum Lastschriftverfahren.
2.5.2 Bei Bezahlung mit einer World of TUI Card muss diese demReisebüro bei Buchung vorgelegt werden. Das Reisebüro benötigtzusätzlich zur Weiterleitung an den Veranstalter Ihre Adresse oder ggf.die Adresse des Unterlagenempfängers sowie Ihr Einverständnis zurAbbuchung von Ihrem Girokonto über die World of TUI Card.
2.5.3 Generell wird der Anzahlungsbetrag innerhalb einer Woche, derBetrag für die Restzahlung ca. 3 Wochen vor Reiseantritt abgebucht.
2.6 Im Ausnahmefall können sowohl die Anzahlung, als auch, beiEntgegennahme der Reiseunterlagen, die Zahlung des Restreisepreises inbar im Reisebüro geleistet werden.
2.7 Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis 25 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden.
2.8 Sollten Ihnen die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 4 Tage vorReiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an IhrReisebüro. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, dieReiseunterlagen nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.
2.9 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet undzahlen Sie auch nach der Mahnung nicht, kann der Veranstalter vomVertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt einerheblicher Reisemangel vorliegt. Der Veranstalter kann alsEntschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 7.2 verlangen.
2.10 Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind,soweit nicht im Katalog ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreisenthalten. Falls solche Kosten entstehen, zahlen Sie diese bitte an dasReisebüro.

3 Leistungen, Preise
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus denLeistungsbeschreibungen (z.B. Katalog, Flyer, Internet) und den hieraufBezug nehmenden Angaben in der Bestätigung. Die Angaben inLeistungsbeschreibungen sind für den Veranstalter grundsätzlich bindendmit dem Inhalt, mit dem sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind.Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung derLeistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchungselbstverständlich informiert wird.
3.2 Flugbeförderung
Der Veranstalter weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug-und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann. Dieendgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit denReiseunterlagen. Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sindunverbindlich. Bei bestimmten Flugreisen ist gegen Zahlung einer Gebührvon € 16,- (pro Strecke € 8,-) pro Person eine Sitzplatzreservierungmöglich. Bitte beachten Sie die Hinweise in denLeistungsbeschreibungen. Bei Zahlung des Reisepreises mit einer Worldof TUI Card erfolgt bei Verfügbarkeit eine Sitzplatzreservierung ohneErhebung einer gesonderten Gebühr.
Im Rahmen der Flüge werden bis 20 kg Gepäck zzgl. kleinem Handgepäck -bei Linienflügen im Nordatlantikverkehr zwei Koffer bis max. jeweils 32kg (Piece Concept) - (auch für Kinder von 2 - 11 Jahren) befördert.Inhaber einer TUI Card Gold haben bei einigen CharterfluggesellschaftenAnspruch auf kostenlose Beförderung von bis zu 30 kg Gepäck. Zusätzlichkann, ggf. gegen Aufpreis, nach Voranmeldung bei der jeweiligenFluggesellschaft Sondergepäck (Sportausrüstungen, Rollstühle, etc.)befördert werden. Die Beförderungspreise sind bei der Fluggesellschaftzu erfragen, die für Organisation und Abwicklung der Beförderung sowieInkasso des Preises allein verantwortlich ist. Der Transport desSondergepäcks vom Zielflughafen zum Hotel und zurück ist ausschließlichSache des Gastes. Das Risiko für Geld, Wertgegenstände, techn. Geräteund Medikamente im aufgegebenen Gepäck trägt der Gast.
3.3 Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung
Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese alsunverbindlich bezeichnet werden. Der Veranstalter bemüht sich, IhremWunsch nach Sonderleistungen, die nicht im Katalog ausgeschrieben sind,z.B. Zimmer benachbart oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeitzu entsprechen. Reisebüros sind nicht berechtigt, ohne schriftlicheBestätigung des Veranstalters, von Leistungsbeschreibungen (Ziffer 3.1) abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweitsie hierzu nicht gesondert bevollmächtigt sind. Die Buchung vonFlugpauschalreisen, deren Dauer (Hinflug zum Rückflug) vomWochenrhythmus abweicht, ist gegen die Gebühr von € 16,- proReiseteilnehmer möglich. Beachten Sie bitte die Hinweise im Preisteil.
Bei von Reisenden im Zielgebiet gewünschten Flugumbuchungen behält derVeranstalter sich zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehendenMehrkosten die Erhebung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr vor.
3.4 Reiseverlängerung
Falls Sie länger an Ihrem Urlaubsort bleiben wollen, sprechen Sie bittemöglichst frühzeitig Ihre Reiseleitung oder den örtlichen VertreterIhres Veranstalters an. Wir verlängern Ihren Aufenthalt gern, wennentsprechende Unterbringungs- und Rückbeförderungsmöglichkeitenverfügbar sind. Die Kosten für eine Verlängerung sind vor Ort zuzahlen. Bitte beachten Sie die höchstzulässige Reisedauer sowie die mitIhrer Rückreise verbundenen tariflichen Bedingungen und dieGültigkeitsdauer Ihrer Reiseversicherung.
3.5 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Falls ein Reisender einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitigerRückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruchnimmt, wird sich der Veranstalter auf Antrag bei den Leistungsträgernum eine Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen. Das ist nichterforderlich, wenn die nicht in Anspruch genommenen Leistungen völligunerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oderbehördliche Vorschriften entgegenstehen.
3.6 Reiseleitung, Betreuung
Bei den angebotenen Reisen werden Sie vor Ort vom Service der World ofTUI, örtlichen Reiseleitern oder Vertretungen (z.B.Verkehrsvereine)oder Beauftragten (z.B. der Vermieter von Ferienwohnungen) betreut.Einzelheiten, Anschriften und Telefonnummern entnehmen Sie bitte denReiseunterlagen. Bei Beanstandungen beachten Sie bitte die besonderenHinweise unter Ziffer 12.4.2.

4 Besondere Hinweise für Ferienwohnungen und Ferienhäuser
Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind in der Regelnicht im Reisepreis eingeschlossen. Sofern im Katalog nichts andereserwähnt ist, sind sie unmittelbar am Ort zu zahlen. DieFerienwohnung/das Ferienhaus darf nur von der im Katalog angegebenenund in der Reisebestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen undKindern bewohnt werden. Die Mitnahme von Haustieren ist nur in denFällen gestattet, in denen der Katalog dies ausdrücklich zulässt. Dieangegebenen An- und Abreisetermine sind bindend.
Jeder Gast verpflichtet sich, die Wohneinheit nebst Inventar und evtl.Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Er ist außerdemverpflichtet, den während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oderdas Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zuersetzen. Bei Übergabe der Schlüssel kann ein angemessener Betrag(Kaution) als Sicherheit für evtl. Schäden verlangt werden. DieRückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die Wohneinheit und dasInventar bei Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustandgereinigt zurückgegeben worden sind.

5 Kinderermäßigungen
Maßgebend ist das Alter bei Reiseantritt. Unabhängig davon ist jedesmitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben. Den Umfangder Kinderermäßigungen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Katalog.Kinder unter 2 Jahren werden bei Charterflügen im Rahmen vonPauschalarrangements ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeugunentgeltlich befördert, sofern je Kind eine erwachsene Begleitpersonmitreist. Im Rahmen von Pauschalarrangements mit Linienflugbeförderungund bei reinen Flugangeboten (Charter- bzw. Linienflug) werden fürKinder unter 2 Jahren 10 % der Flugkosten belastet, ohne Anspruch aufeinen eigenen Sitzplatz.
Bei falschen Altersangaben ist der Veranstalter berechtigt, daraufberuhende Differenzen zum korrekten Reisepreis zuzüglich einerBearbeitungsgebühr von € 30,- nachzuerheben. Der Nachweis nichtentstandener oder wesentlich niedrigerer Bearbeitungskosten bleibtIhnen unbenommen.

6 Leistungs- und Preisänderungen
6.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von demvereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschlussnotwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu undGlauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nichterheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nichtbeeinträchtigen.
Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen. U. a.aufgrund der zeitweiligen Überlastung des internationalen Luftraumeskönnen Flugverspätungen oder auch -verschiebungen sowie Änderungen derStreckenführung in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. EventuelleGewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geändertenLeistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter istverpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungenunverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kundeneine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Im Falle einer unvorhergesehenen Nichtdurchführung derSitzplatzreservierungen bei Flugreisen wird Ihnen dieReservierungsgebühr - ggf. anteilig - zurückerstattet.
Auch für eine Ersatzbeförderung wegen Änderung des Flughafens stehtIhnen das in Ihren Reiseunterlagen gegebenenfalls enthalteneZug-zum-Flug-Ticket zur Verfügung. Zusätzlich erstattet derVeranstalter in von ihm zu vertretenden Fällen € 25,- pro zahlenderPerson / Strecke.
6.2 Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungender Fahrtzeit und / oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oderWitterungsgründen, allein der Kapitän.
6.3 Der Veranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbartenPreis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben fürbestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechendwie folgt zu ändern.
6.3.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehendenBeförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann derVeranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnungerhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen proBeförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durchdie Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann derVeranstalter vom Reisenden verlangen.
6.3.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgabenwie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, sokann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betragheraufgesetzt werden.
6.3.3 Eine Erhöhung nach den Ziffern 6.3.1/ 6.3.2 ist nur zulässig,sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehrals 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vorVertragsabschluss weder eingetreten noch für den Veranstaltervorhersehbar waren.
6.3.4 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschlussund dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zurErhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetretenund bei Vertragsschluss für den Veranstalter nicht vorhersehbar waren.
6.3.5 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat derVeranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungenab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen vonmehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertragzurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigenReise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solcheReise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.Die in diesem Absatz genannten, wechselseitigen Rechte und Pflichtengelten auch im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichenReiseleistung.
6.3.6 Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung desVeranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistungdiesem gegenüber geltend zu machen.

7 Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/ Rücktrittsgebühren
7.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter(Anschrift siehe unten nach Ziffer 17.) bzw. dem buchenden Reisebüro.Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
7.2 Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mitAusnahme von unter Ziffer 11 geregelten Fällen Höherer Gewalt) nichtantreten, die von dem Veranstalter nicht zu vertreten sind, verliertder Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann derVeranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungenund seine Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen. Bei Berechnungdes Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlichmögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zuberücksichtigen.
7.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich einReiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekanntgegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet,oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretendenFehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa,nicht angetreten wird.
7.4 Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass imZusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oderwesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von demVeranstalter in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale (siehenachstehende Ziffer 7.5) ausgewiesenen Kosten.
7.5 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person/ pro Wohneinheit bei Stornierungen:
7.5.1 Standard-Gebühren:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 35 %
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 65 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80 %
des Reisepreises
7.5.2 Ausnahmen von der Standardregelung:
A Ferienwohnungen /-häuser/ Appartements, auch bei Bus- und Bahnanreise:
bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
des Reisepreises
B Schiffsreisen; Städtepakete aus dem Katalog Städtereisen; beiSpezialprogrammen, Aktivprogrammen, Motorhomes/Motorräder undSkiprogramme aus dem Katalog USA/ Kanada sowie aus den Katalogen Asien/Australien, Afrika und Karibik/Lateinamerika:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 35 %
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100 %
des Reisepreises
C Mietwagen bis zum 3. Tag vor Mietbeginn 30 €
ab dem 2. Tag vor Mietbeginn 50 €
bei Nichtabnahme des Mietwagens 90 %
des Mietpreises
D Nur-Flugstrecken im Linienverkehr
pro Person:
bis zum 31. Tag vor Flugantritt 30 €
ab dem 30. Tag vor Flugantritt 96 €
Die Regelungen C + D gelten nur bei Stornierungen vonMietwagen-Buchungen und Nur-Flug-Strecken im Linienverkehr, nicht aberbei Stornierung kombinierter Reisen. Hier finden die Ziffern 7.2.1,7.2.2, Buchstaben A, B, E, F Anwendung.
E Bei Eintrittskarten, z. B. für Musicals, beträgt die Stornogebühr 95% des Eintrittspreises, es sei denn, in Leistungsbeschreibungen (Ziffer3.1) des Veranstalters ist etwas anderes ausgeschrieben.
F Für gesondert gekennzeichnete Top-Angebote sowie ausgewählte,kurzfristige bzw. preisreduzierte Angebote, Specials und Sparreisen -d.h. für TUI.de aus dem Bereich Last Minute & More bzw. Produktemit der Kennzeichnung "Preisaktion" - gelten folgende Stornogebühren:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 55 %
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 65 %
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 85 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 %
des Reisepreises

8 Umbuchung, Ersatzperson
8.1 Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, vorBeginn der in 7.5.1 und 7.5.2 genannten Fristen eine Abänderung derBestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden € 30,- pro Person erhoben.Als Umbuchung gelten Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, desOrtes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung; beiLinienflügen, sobald das Ticket ausgestellt ist, zusätzlich Änderungender Abflugzeit. Änderungen nach den oben genannten Fristen (z.B. beiFlugreisen / Standard-Gebühren ab 30. Tag vor Reiseantritt) sowieÄnderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrundeliegendenLeistungsbeschreibung (Ziffer 3.1) hinaus, können nur nach Rücktrittvom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 7.2 bei gleichzeitigerNeuanmeldung vorgenommen werden. Das gilt auch für Nur-Flugstrecken imLinienverkehr im Falle eines von Ihnen veranlassten Carrierwechsels.
8.2 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritterin seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarfdazu der Mitteilung an den Veranstalter. Dieser kann dem Wechsel in derPerson widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderenReiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oderbehördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, istder Veranstalter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme derErsatzperson entstehenden Kosten € 30,- zu verlangen. Der Nachweisnicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnenunbenommen.
Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzpersonentstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und dieErsatzperson als Gesamtschuldner.
8.3 Bis 8 Wochen vor Reiseantritt fallen bei Umbuchungen innerhalbderselben Saison keine Umbuchungsgebühren gemäß Ziffern 8.1 und 8.2 an(TUI Umtausch-Garantie), wenn Sie eine TUI Reiserücktritt-Versicherunggesondert oder im Paket abgeschlossen und/oder Ihre Reise mit einerWorld of TUI Card bezahlt haben. Von dieser Regelung ausgeschlossensind Eintrittskarten und TUI Gruppenreisen mit mehr als 30 Teilnehmern.

9 TUI Reiseversicherungen
9.1 Der Veranstalter bietet Ihnen für Ihre UrlaubsreiseVersicherungsschutz aus einer Reihe von Reise-Versicherungen zugünstigen Konditionen an. Einzelheiten hierzu finden Sie unter Rund umsReisen / Veranstalterinfos. Bis auf den TUI Kompaktschutz und die TUIReise-Krankenversicherung müssen alle Versicherungen bei Buchung derReise, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang derBestätigung (Ziffer 1.3), gebucht werden. Sofern Sie den Reisepreis mitder TUI Card Classic/TUI Card Classic Electron bezahlen, ist die TUIReiserücktritt-Versicherung für den Karteninhaber sowie max. 5mitreisende Personen bereits eingeschlossen. Als Ergänzung empfiehltder Veranstalter Ihnen die Buchung des TUI Kompaktschutzes.
Sofern Sie den Reisepreis mit der TUI Card Gold bezahlen, ist der TUIOptimalschutz für den Karteninhaber sowie max. 5 mitreisende Personenbereits eingeschlossen.
9.2 Informationen über den eingeschlossenen Versicherungsschutz beiMietwagen-Buchungen finden Sie in den Leistungsbeschreibungen (Ziffer3.1).
9.3 Hinweise und Versicherungsbedingungen zu den angebotenen und den imReisepreis eingeschlossenen Versicherungen sowie dieVerbraucherinformation finden Sie unter Rund ums Reisen /Veranstalterinfos.

10 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
10.1 Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Fristkündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechendenAbmahnung durch den Veranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird.Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrigverhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl.Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. DerVeranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowiediejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendungnicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlichevtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
10.2 Der Veranstalter kann bis 4 Wochen vor Reiseantritt von der Reisezurücktreten bei Nichterreichen einer in der jeweiligenLeistungsbeschreibung und in der Reisebestätigung angegebenenMindestteilnehmerzahl. Der Veranstalter informiert Sieselbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlichwird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Sieerhalten den gezahlten Reisepreis umgehend zurück. Ein Rücktrittsrechtdes Veranstalters besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führendenUmstände zu vertreten hat (z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn er dieseUmstände nicht nachweisen kann. Die Rücktritterklärung wird demReisenden unverzüglich zugeleitet.
10.3 Im Fall des Rücktritts des Veranstalters nach Ziffer 10.2 ist derReisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigenanderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, einesolche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebotanzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach derRücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zumachen. Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einergleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahltenReisepreis unverzüglich zurück.

11 Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt
11.1 Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewaltverweisen wir auf § 651j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut: (1) Wirddie Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höhererGewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so könnensowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag alleinnach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nachAbsatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderungsind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen dieMehrkosten dem Reisenden zur Last.
11.2 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter"www.auswaertiges-amt.de" oder unter der Telefonnummer: (030)5000-2000.

12 Abhilfe/ Minderung/ Kündigung
12.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht,kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann auch in derWeise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertigeErsatzleistung erbringt. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern,wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
12.2 Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Minderung desReisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäßerbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangelanzuzeigen.
12.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt undleistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keineAbhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen denReisevertrag - in seinem eigenen Interesse und ausBeweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen - kündigen. DerBestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wennAbhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oderwenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderesInteresse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danachaufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Erschuldet dem Veranstalter nur den auf die in Anspruch genommenenLeistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungenfür ihn von Interesse waren.
12.4 Wegen der für Flugreisen geltenden Geld-zurück-Garantie desVeranstalters beachten Sie bitte die Hinweise in den betreffenden TUIKatalogen.

13 Haftung
13.1 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet derHerabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der KündigungSchadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht aufeinem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat. Er kannSchadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen,wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.
13.2 Vertragliche Schadenersatzansprüche
Die vertragliche Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz fürSchäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe desdreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisendenweder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalterherbeigeführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf dendreifachen Reisepreis gilt auch, soweit der Veranstalter für einen demReisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens einesLeistungsträgers verantwortlich ist.
13.3 Deliktische Schadenersatzansprüche
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche ausunerlaubter Handlung die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitberuhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachenReisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils jeReisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche imZusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben vonder Beschränkung unberührt.
13.4 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen-und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungenlediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zumausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in derReiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unterAngabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen sogekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nichtBestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind.
13.4.1 Der Veranstalter haftet jedoch für Leistungen, welche dieBeförderung von Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zumausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise unddie Unterbringung während der Reise beinhalten sowie
13.4.2 wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzungvon Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten desVeranstalters ursächlich geworden ist.
13.5 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sieselbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vorInanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungenund anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Veranstalter nur,wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Veranstalter empfiehlt denAbschluss einer Unfall-Versicherung.
13.6 Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen desjeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemachtwerden. Auf der Rückseite von Bahnfahrten-Dokumenten der Deutschen BahnAG aufgeführte DB-Bedingungen haben keine Gültigkeit. Die Rechte undPflichten des Veranstalters und der Kunden nach dem Reisevertragsgesetzund nach den allgemeinen Reisebedingungen werden durch die Bedingungendes jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt. IhreReiseunterlagen enthalten Fahrscheine "Zug zum Flug" de DB AG und einzusätzliches Beiblatt "Fahren & Fliegen" des Verbandes DeutscherVerkehrsunternehmen. Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreisezum Abflughafen selbst verantwortlich.
13.7 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
13.7.1 Jeder Reisende verpflichtet sich, bei Leistungsstörungen imRahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schädenzu vermeiden oder gering zu halten.
13.7.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, istdiese an Ort und Stelle unverzüglich unserer Reiseleitung mitzuteilenund Abhilfe zu verlangen. Ist die Reiseleitung nicht erreichbar, wendenSie sich an den Leistungsträger (z.B. Transfer-Unternehmen, Hotelier,Schiffsleitung) oder an den Veranstalter bzw. an dessen Kontaktadresseim jeweiligen Zielgebiet. Schäden oder Zustellungsverzögerungen vonReisegepäck und Gütern bei Flugreisen bittet der Veranstalterunverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen sieben Tagennach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage,nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestelltworden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigenFluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der RegelErstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist.Im übrigen isr der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung vonReisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung desVeranstalters anzuzeigen. Bei Beanstandungen müssen Gäste vonFerienwohnungen/-häusern/Appartements unverzüglich bei dem in denReiseunterlagen angegebenen Ansprechpartner Abhilfe verlangen. Wenn daskeinen Erfolg hat, müssen Sie sich bitte mit der nächstgelegenenStation des Service der World of TUI oder der örtlichen Vertretung desVeranstalters in Verbindung setzen. Unterlässt es ein Reisenderschuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu.
13.7.3 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

14 Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651c bis 651 f BGB) sind innerhalb eines Monats nach der vertraglichvorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Ihrem Veranstalter(Anschrift siehe unten nach Ziffer 17.) geltend zu machen. Dies sollteim eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann derReisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschuldengehindert war, die Frist einzuhalten. Wegen der Anmeldung vonGepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlustsiehe Ziffer 13.7.2.
14.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjährenin einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise demVertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und demReiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die an denAnspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis derReisende oder der Reisveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungenverweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende derHemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in dreiJahren.
14.3 Ihr Reisebüro tritt nur als Vermittler beim Abschluss desReisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldungvon Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch Reisendeentgegenzunehmen.
14.4 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter istausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.

15 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
15.1 Der Veranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, indem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- undGesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vorReiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt etwadas zuständige Konsulat Auskunft. Durch die Reiseausschreibung in denKatalogen und mit den Reiseunterlagen erhalten Sie wesentlicheInformationen über die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten. Bittebeachten Sie diese Informationen und lassen Sie sich in Ihrem Reisebüroweitergehend unterrichten.
15.2 Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung undden Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatischeVertretung, wenn Sie ihn mit der Besorgung beauftragt haben, es seidenn, dass die Verzögerung von dem Veranstalter zu vertreten ist. ZurErlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie miteinem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.
15.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung derReise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus derNichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten,ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oderNichtinformation des Veranstalters bedingt sind.
15.4 Entnehmen Sie bitte dem Katalog und erkundigen Sie sich in IhremReisebüro, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder derPersonalausweis genügt, und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepassoder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichendeGültigkeitsdauer besitzt. Kinder können im Pass der mitreisenden Elterneingetragen werden. Für manche Länder benötigen sie einen eigenenKinderpass.
15.5 Zoll- und Devisenbestimmungen werden in verschiedenen Ländern sehrstreng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Siedie Vorschriften unbedingt.
15.6 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt,die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw.10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auchdeutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z.B.Afrika, Vorderer Orient) zurückkehren. Entsprechende Informationenentnehmen Sie bitte dem Katalog und wenden Sie sich an Ihr Reisebüro.

16 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werdenelektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zurVertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinauszukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nichtfür uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie dieZusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte anden Bereich "Datenschutz" unter der unten genannten Anschrift desVeranstalters.

17 Gerichtsstand/ Allgemeines
17.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hatnicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Dasgleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
17.2 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, fürPersonen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowiefür Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz odergewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitzoder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nichtbekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz desReiseveranstalters. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationaleÜbereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.

Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für den Reiseveranstalter
TUI Deutschland GmbH
30620 Hannover
Handelsregister: Hannover HRB 56512

Drucklegung: September 2005, 47. Auflage

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