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Winter 2006/7

Allgemeine Reise- und Zahlungsbedingungen

1.1 Reiseveranstalter
Reiseveranstalter im Sinne des § 651 a BGB für alle im jeweils gültigenProspekt vom Club Méditerranée enthaltenen Angebote ist ClubMéditerranée S.A., 11, rue de Cambrai, F-75957 Paris Cedex 19(nachfolgend „CM“ genannt). Club Méditerranée Deutschland GmbH istlediglich Generalvertreter und Vermittler für die BundesrepublikDeutschland. Die im jeweils gültigen Prospekt von CM enthaltenenPreise, Angaben und sonstigen Beschreibungen sind allein maßgeblich.Für Buchungen von Reisen über Internet gelten zusätzlich die BesonderenInternet Reise- und Zahlungsbedingungen.

1.2 REISEVERTRAG
Mit der Anmeldung bietet der Kunde CM den Abschluss einesReisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlichoder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelderauch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für derenVertragspflicht der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungeneinsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durchausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertragkommt mit der Annahme durch CM zustande. Die Annahme bedarf keinerbestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird CMdem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt derReisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neuesAngebot von CM vor, an das CM für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist.Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist CM die Annahme erklärt.

1.3 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Mit Vertragsabschluss ist bei Buchungen, die 28 Tage oder länger vordem vorgesehenen Abreisedatum erfolgen, eine Anzahlung von 20 % desPauschalreisepreises gegen Aushändigung der Reisebestätigung und desSicherungsscheins zu leisten. Die Restzahlung ist 14 Tage vor demReiseantritt fällig, wenn feststeht, dass die Reise wie gebuchtdurchgeführt wird und die Reiseunterlagen entweder ca. 14 Tage vorReiseantritt in Ihrem Reisebüro bereitliegen oder Ihnenvereinbarungsgemäß zugesandt werden. Bei Buchungen, die weniger als 28Tage vor dem vorgesehenen Abreisedatum erfolgen, ist der gesamtePauschalpreis sofort zu begleichen. Die von dem Kunden auf denReisepreis geleisteten Zahlungen sind gem. § 651 k BGB über reisegarantinsolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird der Reisebestätigungbeigefügt oder er befindet sich auf der Rückseite der neutralen START-bzw. MERLIN-Reisebestätigung. CM darf Zahlungen des Kunden auf denReisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern und annehmen, wenn erdem Reisenden den Sicherungsschein übergeben hat. Wenn der vereinbarteAnzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung (Mahnung mit Fristsetzungund Ablehnungsandrohung) oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nichtvollständig bezahlt ist, ist CM berechtigt, den Reisevertrag aufzulösenund Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren zuberechnen, unter der Voraussetzung dass zu diesem Zeitpunkt ein zumRücktritt berechtigender Reisemangel nicht vorliegt. Rücktritts- undUmbuchungsgebühren werden sofort fällig.

2. Leistungen von CM und Preise
CM bietet verschiedene Pauschalarrangements an, die Aufenthalte inClubdörfern (mit oder ohne Anreise; im zweiten Fall sind dies„Village-Village“-Aufenthalte), Kreuzfahrten (mit oder ohne Anreise)und Rundreisen (mit oder ohne Anreise) umfassen. Jedes dieserPauschalarrangements versteht sich als einmaliges und unteilbaresProdukt, dessen Leistungen und Preise detailliert auf denentsprechenden Seiten des Prospekts und/ oder in der entsprechendenTabelle der Preisliste beschrieben sind. Diesbezüglich wirdausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Pauschalarrangements fürKreuzfahrten und Rundreisen gesonderten Bedingungen unterliegen, diedazu bestimmt sind, die Bedingungen des Prospekts zu ergänzen und/ oderzu ändern, und im Falle eines Widerspruchs den Ausschlag geben.Village-Village Aufenthalte unterliegen besonderen Kontingenten, dieu.a. von der Aufenthaltsdauer abhängen. Nach Ausschöpfung einesVillage-Village Kontingents mit einer bestimmten Aufenthaltsdauer isteine Buchung mit derselben Aufenthaltsdauer nicht mehr möglich. Daherkann bspw. die Buchung eines einwöchigen Village-Village Aufenthaltswegen Ausschöpfung des Kontingents abgelehnt werden, obwohl zumgleichen Zeitpunkt ein zweiwöchiger Village-Village Aufenthalt nochbuchbar ist. Grundsätzlich können bei Unterkunftsanfragen nur gesamteZimmereinheiten, die mit „U“ für Unité in der Reisebestätigunggekennzeichnet sind, gebucht werden. Die Buchung von sog. halbenDoppelzimmern ist nicht möglich, soweit nicht auf den jeweiligenClub-Resort-Seiten diese Zimmerkategorie ausdrücklich angeboten wird.Einzelreisenden stehen im Rahmen der Kontingente entweder Einzelzimmeroder Doppelzimmer zur Alleinnutzung zur Verfügung. Bei Doppelzimmernzur Alleinnutzung kann ein Zuschlag erhoben werden. Die Unterbringungvon Minderjährigen unter 12 Jahren in Einzelzimmern oder in einemDoppelzimmer zur Alleinbenutzung ist nicht möglich. In einigenClubdörfern können Unterkünfte als größere „Wohneinheit“ für mehrerePersonen, ab einer 3er-Belegung, gebucht werden. Als Einheit gebuchteZimmer können nur unter voller Belegung den Kunden zur Verfügunggestellt werden, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Storniertein Teil der Reiseteilnehmer die Reise, behält sich Club Med vor, dieanderen Reiseteilnehmer in andere Zimmerkategorien zu verlegen und zwarzu den Konditionen und Preisbestimmungen, die der jeweiligenZimmerkategorie entsprechen. Für die stornierenden Reiseteilnehmerwerden die Storno- bzw. Umbuchungsgebühren gem. Ziff. 10 fällig. Soferndie noch reisenden Reiseteilnehmer die Verlegung in andereZimmerkategorien ablehnen, können diese abweichend von vorstehendenBedingungen in der Zimmereinheit bleiben, sofern der volle Reisepreisfür die stornierenden Reiseteilnehmer entrichtet wird. Die von denstornierenden Reiseteilnehmern gezahlten Stornogebühren werden indiesem Fall auf den vollen Reisepreis angerechnet.

2.1
Die Leistungen umfassen Unterkunft und Verpflegung in den Clubdörfern,die im Prospekt angebotenen Flüge, Bahn- oder Busanreise sowie alle imPreis enthaltenen Eigenleistungen mit Ausnahme von gesondert erhobenenGebühren wie z. B. Ausreisegebühren, die vom Kunden direkt zuentrichten und nicht im Gesamtpreis enthalten sind, außerdem nichtsonstige im Club-Resort angebotene Leistungen, die als nicht imReisepreis inbegriffen bzw. entgeltpflichtig gekennzeichnet sind,Ausflüge, Veranstaltungen oder sonstige Leistungen, die vom Kunden anOrt und Stelle von Dritten ohne Vermittlung von CM vereinbart werden.Sofern in der Leistungs- bzw. im Preisteil ausdrücklich aufgeführt,bietet CM Aufenthalte mit der Formel „Inklusive Bar & Snacks“ an,die die Ausgaben für Getränke und Snacks an der Bar beinhalten. DieKonditionen sind den Club-Resort-Beschreibungen im Preisteil bzw. derRubrik „Gut zu wissen“ zu entnehmen. Bei Clubdörfern, in denen dieFormel „Inklusive Bar & Snacks“ nicht angeboten wird, sind dieseGetränke und Snacks vor Ort vom Kunden zu bezahlen. CM bietetWochenaufenthalte mit einer Mindestdauer von einer Woche an (7 Tagesofern keine Ausnahme im Prospekt aufgeführt ist). Für Rundreisenkönnen andere Mindestdauern gelten. CM behält sich vor, Kurzaufenthaltemit einer Mindestdauer von weniger als einer Woche anzubieten, diejedoch auf Sonderaktionen begrenzt und von der Verfügbarkeit bzw. derAuslastung der Club-Resort-Kapazitäten abhängig sind. DieseKurzaufenthalte unterliegen besonderen Reise- und Zahlungsbedingungen,die im einzelnen mit dem Kunden bei Buchung bzw. Vertragsschlussfestgelegt werden. Ein Preiszuschlag kann für diese Kurzaufenthalteverlangt werden. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sindausschließlich die Leistungsbeschreibungen in diesem Katalog sowie diehierauf Bezug nehmenden Angaben in der Rubrik „Gut zu wissen“, denInfos in „Die Welt des Club Med“ sowie die Reisebestätigungverbindlich. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für CM bindend.Vor Vertragsschluss ist CM berechtigt, jederzeit eine Änderung derLeistungsbeschreibung insbesondere der Öffnungszeiten der Clubdörferund Preise vorzunehmen, über die der Reisende vor Buchungselbstverständlich informiert wird. Nebenabreden, die den Umfang dervertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichenBestätigung. Die Buchungsstellen/ Reisebüros und Resort-Leitungen sindnicht befugt, ohne schriftliche Bestätigung des Reiseveranstalters z.B. über den Kataloginhalt hinaus abweichende Zusagen zu geben oderVereinbarungen zu treffen, soweit sie hierzu nicht bevollmächtigt sind.Wird zusätzlich zu einer Reise eine Beförderung im Linienverkehrerbracht, für die dem Reisenden ein entsprechender Beförderungsausweisausgestellt wird, so erbringt CM insoweit Fremdleistungen, sofern er inder Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich undeindeutig darauf hinweist. CM haftet daher nicht für die Erbringung derBeförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesemFall nach den Beförderungsbestimmungen dieses Unternehmens, auf die derReisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglichzu machen sind. Dies gilt nicht, soweit die Beförderungsleistung nachdem Inhalt des Reisevertrages zur Gesamtheit der vertraglichvereinbarten Reiseleistungen (bspw. Package) gehört.

2.2 ANREISE MIT DEM FLUGZEUG
Abgesehen von wenigen Ausnahmen sind die Transfers zwischen Flughafenund Club-Resort und zurück sowie die auf den Tickets vermerkten Steuernin den Reisekosten inbegriffen. Die anderen Steuern gehen zu Lasten desReisenden. Bei individueller Anreise („Village-Village“) sind Transfersund Steuern im Wochenaufenthaltspreis nicht inbegriffen. Der Flugplanbzw. die Streckenführung sowie die Reisedauer wurden CM bei Drucklegungder Broschüre durch die Fluggesellschaften mitgeteilt. Diese Angabenverstehen sich daher ohne Gewähr. Insbesondere behält sich CM vor, dieim Prospekt aufgeführten Fluggesellschaften sowie die Flugstrecke zuändern und Zusatzflüge mit anderen Fluggesellschaften anzubieten. Vonden Änderungen wird der Reisende bei Vertragsschluss bzw. bei Buchungin Kenntnis gesetzt. Die voraussichtlichen Flugzeiten kann dasReisebüro bei Buchung erfragen, sie sind jedoch unverbindlich. Diegenauen Flugzeiten werden dem Kunden rechtzeitig vor dem Abreiseterminmitgeteilt. Bei Charterflügen werden dem Kunden die genauen Flugzeiten48 Stunden vor dem Reisetermin mitgeteilt. Außerdem behält sich CM vor,auch nach Vertragsschluss kurzfristig die zugesicherte Fluggesellschaftund/oder das angekündigte Fluggerät, die Flugzeiten sowie den Abflug-bzw. Rückflughafen aus wichtigem Grund (von CM nicht zu vertretendenUmständen wie Sicherheits- und/oder Versicherungserfordernisse oderaufgrund luftbehördlicher Verbote) zu ändern, soweit das für den Kundenzumutbar ist. Wenn ein Flug oder eine Fahrt auf Veranlassung von CM vonoder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielortdurchgeführt werden muss, so übernimmt CM die Kosten für dieErsatzbeförderung – maximal bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse –zum ursprünglich bestätigten Flughafen/ Zielort. Die meisten Flüge sindDirektflüge, Zwischenlandungen bleiben jedoch vorbehalten. Insofernkann CM nicht garantieren, dass beim Rückflug derselbe Flughafenangeflogen wird wie beim Hinflug. Die Flugzeiten sindDurchschnittszeiten. Etwaige Verspätungen aufgrund einer Änderung derFlugpläne durch die Fluggesellschaft, der Wetterverhältnisse odersonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die CM nicht zu vertreten hat,insbesondere zur Hauptreisezeit, während der größereRotationsfrequenzen der Flugzeuge und Sicherheitsmaßnahmen zuVerzögerungen führen können und die nach der Rechtssprechung des BGHfür die Reisenden zumutbar sind, geben keinerlei Anrecht aufRückerstattung oder auf sonstige Schadensersatzansprüche gegen CM. DerAn- und Abreisetag sind bereits Teil des gebuchten Aufenthalts und sindentsprechend im Gesamtpreis berücksichtigt worden. Die Beförderung aufLinienflügen erfolgt zu Sonderkonditionen. Falls es keine verfügbarenPlätze auf Linienflügen mehr geben sollte oder wenn der Kunde außerhalbder in der Preisliste angegebenen Daten zu reisen wünscht, schlägt ihmCM gerne Plätze zu anderen Bedingungen vor. CM kann möglicherweise fürdasselbe oder ein anderes Datum ein zusätzliches Sonderflugangebotmachen. Es kann ein Preiszuschlag erhoben werden, dessen Betrag beiBuchung bestätigt wird. Soweit Flüge zu Gruppentarifen der DeutschenLufthansa AG oder anderer IATA-Liniengesellschaften durchgeführtwerden, verstehen sich unsere Pauschalpreise nur zu den von unsangebotenen Verkehrstagen. Es gelten die im Flugschein angegebenenFreigepäckmengen pro Person. Bei Nichterscheinen oder verspätetemErscheinen eines Reiseteilnehmers zu den mit den Reisedokumentenbekanntgegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseortfinden die Bestimmungen bzgl.des Reiserücktritts in diesenGeschäftsbedingungen Anwendung. Die Anreise zum Abflughafen ist in demPauschalarrangement, das dem Vertrag zugrunde liegt, nicht enthaltenund unterliegt somit der alleinigen Verantwortung des Kunden oder desihm frei gewählten Transportunternehmens. Ist das Nichterscheinen oderdas verspätete Erscheinen des Kunden am Abflughafen auf Gründezurückzuführen, die CM nicht zu vertreten hat (u. a. Angabe derrichtigen Abflugzeit und ggf. des Abfertigungsschalters), so kann CMnicht haftbar gemacht werden. Kinder unter 2 Jahren haben aussicherheitstechnischen Gründen keinen Anspruch auf einen eigenenSitzplatz im Flugzeug.

2.3 RUNDREISEN UND AUSFLÜGE
Es wird darauf hingewiesen, dass Ausflüge durch den Kunden vor Ort imClub-Resort in Lokalwährung zu den speziellen Wechselbedingungen desLandes bezahlt werden müssen. Die Bedingungen für deren Organisation,Buchung, Annullierung und Änderung werden dem Kunden im Club-Resortbekanntgegeben, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Ausflüge„außerhalb CM“, die durch einen externen Anbieter organisiert werden,in jedem Fall dessen ausschließlicher Verantwortung unterliegen. DieAusflüge sind von den örtlichen Vorschriften abhängig und unterliegengleichfalls einer Mindestteilnehmerzahl und ggf. einerHöchstteilnehmerzahl. Es wird daran erinnert, dass Kinder bei Ausflügennur ab dem in der entsprechenden Tabelle der Preisliste genanntenMindestalter akzeptiert werden und in jedem Fall der vollenVerantwortung ihrer Eltern, Vater und/ oder Mutter, oder ihrerBegleitperson unterliegen.

2.4 PREISE, BERECHNUNG DER FERIENKOSTEN
Anhand der Preisangaben und Abreisedaten in den entsprechenden Tabellender Preisliste lassen sich die Kosten des Pauschalarrangementsbestimmen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Pauschalpreis von denReisedaten und der Aufenthaltslänge abhängig ist. Zu dem berechnetenPauschalreisepreis sind die vom Kunden gewählten und zu bezahlendenLeistungen als Aufpreis zum Pauschalreisepreis hinzuzufügen, mit oderohne Transport.
PREISERMÄßIGUNGEN:
Die in dem Prospekt erwähnten Preisermäßigungen sind mit anderen von CMangebotenen Preisermäßigungen oder bestimmten Werbeangeboten nichtkumulierbar. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Werbeangebotevon CM in erster Linie auf die speziellen Bedingungen desentsprechenden Angebotes sowie auf diese Allgemeinen Reisebedingungenbeziehen, und die Kunden, die ihre Pauschalreise zum Zeitpunkt desWerbeangebotes bereits gebucht hatten, nicht betreffen, wobei Ausnahmenin den speziellen Bedingungen des jeweiligen Werbeangebotes erwähntwerden. Preisermäßigungen für Kinder sind in den Preistabellenvermerkt. Für diese Preisermäßigungen ist immer das Alter des Kindesbei Reiseantritt maßgeblich.

3. Leistungs-und Preisänderungen

3.1
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von demvereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschlussnotwendig werden und die von CM nicht wider Treu und Glaubenherbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oderAbweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchtenReise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Mängelansprüche bleibenunberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.CM ist berechtigt, aus wichtigen Gründen (siehe hierzu unter Punkt 2.2)die Fluggesellschaft oder das Fluggerät zu wechseln. CM istverpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder abweichungenunverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ggf. wird CM dem Kunden einekostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt von der Reiseanbieten. Angaben bzgl. der Aktivitäten außerhalb des Club Med® dienenzur reinen Information der Reiseteilnehmer. Die Durchführung und auchdie Folgen von Änderungen und/oder Annullierung dieser Aktivitätenunterliegen in jedem Fall der ausschließlichen Verantwortung derbetreffenden externen Anbieter.

3.2
Bei Leistungsänderungen, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reiseerheblich verändern, ist der Kunde berechtigt, sofern die Reise nochnicht angetreten ist, ohne Gebühren vom Reisevertrag umgehendzurückzutreten. Die Rücktrittserklärung muss CM bzw. dem Reisebürounverzüglich zugehen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktrittschriftlich zu erklären. Weitere Ansprüche des Kunden bleibenunberührt.

3.3
CM behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle derErhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmteLeistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung derfür die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgtzu ändern.

3.3.1
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehendenBeförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann CM denReisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann CM vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen proBeförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durchdie Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann CM vomKunden verlangen.

3.3.2
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wieHafen- oder Flughafengebühren gegenüber CM erhöht, so kann derReisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetztwerden.

3.3.3
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrageskann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reisedadurch für CM verteuert hat.

3.3.4
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und demvereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zurErhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetretenund bei Vertragsschluss für CM nicht vorhersehbar waren.

3.3.5
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat CM denReisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tagvor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 %ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertragzurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigenReise zu verlangen, wenn CM in der Lage ist, eine solche Reise ohneMehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kundehat diese Rechte unverzüglich nach der Mitteilung desReiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung derReiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

3.4
Für Linienflüge (IT) ist ohne zeitliche und prozentuale Begrenzungjederzeit eine Anpassung der Preise möglich, sofern derMindestverkaufspreis dieser behördlich festgelegten Beförderungstarifeunterschritten wird. Wird der Mindestverkaufspreis nicht tangiert, isteine Preisänderung nur gemäß der allgemeinen Preisänderungsklausel(3.3) möglich.

4. Jugendliche
Nicht volljährige Personen können nur in Begleitung eines Elternteils,eines gesetzlichen Vertreters oder eines sonst weisungsberechtigtenErwachsenen Clubleistungen in Anspruch nehmen. Ausnahme: DieClub-Resorts, die ausschließlich volljährigen Gästen vorbehalten sind.

5. Pass-,Visa- und Gesundheitsvorschriften
CM wird den Kunden über wichtige Änderungen in der Reiseausschreibungwiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reiseinformieren. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für dieDurchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriftenerwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eineschuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des CM bedingt sind. CM stehtdafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angebotenwird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften zuunterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständigeKonsulat Auskunft. Einzelheiten entnehmen Sie bitte denEinreisebestimmungen im Preisteil. Sollten Einreisevorschrifteneinzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden oder sollte einVisum des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass derReisende deshalb an der Reise verhindert ist, ohne dass CM dies zuvertreten hat, kann CM den Reisenden mit entsprechendenRücktrittsgebühren belasten.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitigerRückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, sowird sich CM bei den Leistungsträgern um Erstattung der erspartenAufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich umunerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzlicheoder behördliche Bestimmungen entgegen stehen. Im Falle der vorzeitigenAbreise ist von der örtlichen CM-Leitung eine Bescheinigung über dieverfrühte Abreise anzufordern. Diese Bescheinigung bestätigt nur dieTatsache der verfrühten Abreise, bedeutet jedoch keine Verpflichtungzur Rückvergütung gezahlter Reisekosten, gleich welcher Art.

7. Haftung des Reiseveranstalters

7.1
CM haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenenReiseleistungen, sofern der CM nicht gemäß 2.1 vor Vertragsabschlusseine Änderung der Prospektangaben erklärt hat
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbartenReiseleistungen zu den im jeweils gültigen Katalog oder durch anderenHinweis genannten Bedingungen.

7.2
CM haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung für CM betrauten Personen.

8. Beschränkung der Haftung

8.1 VERTRAGLICHE HAFTUNG
Die vertragliche Haftung des CM für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehendenSchaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgersverantwortlich ist.

8.2 DELIKTISCHE SCHADENERSATZANSPRÜCHE
Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen CM aus unerlaubterHandlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,haftet CM bei Sachschäden bis Ä 4.100,00 je Kunde und Reise. Übersteigtder dreifache Reisepreis diese Summe ist die Haftung für Sachschädenauf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt (je Kunde undReise). Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse derAbschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.Darüber hinausgehende zwingende Ansprüche nach dem MontrealerÜbereinkommen, sofern dieses anwendbar ist, bleiben von vorstehendenHaftungsbeschränkungen unberührt.

8.3 FREMDLEISTUNGEN
Werden bei Pauschalreisen zusätzliche bzw. fakultative Fremdleistungen(z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,Expeditionen, Tauchkurse usw.) angeboten, die als solche von CMlediglich vermittelt werden und für den Reisenden erkennbar nichtBestandteil der Reiseleistungen von CM sind (bspw. Angabe desvermittelten Vertragspartners), haftet CM nicht für dieseFremdleistungen. Sämtliche nur vermittelte Fremdleistungen werden indiesem Katalog, der Reiseausschreibung, der Reisebestätigung oder durchdie örtliche Verwaltung von CM ausdrücklich und eindeutig als solchegekennzeichnet.

8.4 SCHADENERSATZ
Ein Schadensersatzanspruch gegen den CM ist insoweit beschränkt oderausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder aufsolchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einemLeistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, einAnspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unterbestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werdenkann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen sind.

8.5 BEFÖRDERUNGEN
Kommt CM die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, soregelt sich die Haftung unbeschadet der Bestimmungen in Ziff. 8.2 nachden Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit deminternationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, denZusatzabkommen für Flüge nach USA und Kanada (u. a. der MontrealerVereinbarung) und dem Montrealer Übereinkommen vom 28. Mai 1999, dasdurch die europäische Verordnung (EG) Nr. 2027/97 in der durch dieVerordnung (EG) Nr. 889/2002 geänderten Fassung und durch dienationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten umgesetzt wurde.Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung desLuftfrachtführers für Tod und Körperverletzung sowie für Verluste undBeschädigung von Gepäck. Sofern CM in anderen Fällen Leistungsträgerist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen. Im übrigenerfolgt die Beförderung auf der Grundlage der Bedingungen desjeweiligen Beförderungs- bzw. Luftfahrtunternehmens, die auf Wunschzugänglich gemacht werden. Die Bedingungen der Beförderungs- bzw.Luftfahrtunternehmen lassen jedoch die Haftung des ausführendenLuftfahrtunternehmens nach der europäischen Verordnung (EG)261/2004unberührt. Die Rechte und Pflichten des CM nach dem Reisevertragsgesetzund nach seinen allgemeinen Reisebedingungen werden durch dieBedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nichteingeschränkt. Kommt CM bei Schiffsreisen die Stellung einesBeförderers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen desHandelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.

9. Gewährleistungen

9.1 LEISTUNGSQUALITÄT
CM ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie diezugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, dieden Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach demVertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Erkrankungen amUrlaubsort fallen grundsätzlich in die Sphäre des Kunden und sinddeshalb nicht von CM zu vertreten, es sei denn, der Kunde weist CM einVerschulden an der Entstehung oder Verbreitung der Krankheit nach.

9.2 ABHILFE
Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der ReisendeAbhilfe verlangen. CM kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einenunverhältnismäßigen Aufwand erfordert. CM kann auch in der WeiseAbhilfe verschaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistungerbringt.

9.3 MINDERUNG
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann derReisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen(Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, inwelchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiemZustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderungtritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, denMangel anzuzeigen.

9.4 KÜNDIGUNG DES VERTRAGES
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt undleistet CM innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kannder Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag –in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßigdurch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn demReisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, CM erkennbarenGrund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfebedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom CMverweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durchein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldetdem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungenentfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn vonInteresse waren.

9.5 SCHADENSERSATZANSPRÜCHE
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der KündigungSchadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangelder Reise beruht auf einem Umstand, den der CM nicht zu vertreten hat.

9.6 MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen imRahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zuvermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondereverpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichenClubverwaltung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfezu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisendeschuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch aufMinderung nicht ein. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht,wenn die Rüge unverschuldet unterbleibt.

9.7 AUSSCHLUSS UND VERJÄHRUNG VON ANSPRÜCHEN
Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reisende innerhalbeines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber CMgeltend zu machen. Das Reisebüro tritt nur als Vermittler beim Abschlußdes Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende dieAnmeldung von Reiseansprüchen durch den Reisenden entgegenzunehmen.Nach dem Ablauf der vorstehenden Monatsfrist kann der ReisendeAnsprüche nur noch dann geltend machen, wenn er an der Einhaltung derFrist ohne sein Verschulden gehindert war. Im Interesse des Reisendenund aus Beweissicherungsgründen wird die Schriftform für dieGeltendmachung sämtlicher Ansprüche aus dem Reisevertrag empfohlen.Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr. DieVerjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach endensollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist dieVerjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem CM die Ansprüche schriftlichzurückweist. Ansprüche auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlungverjähren in drei Jahren.

10. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen, Reiseverlängerung

10.1
Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit von der Reise zurücktreten.Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei CM. Dem Kundenwird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt er vomVertrag zurück, so verliert CM den Anspruch auf den vereinbartenReisepreis, ist aber berechtigt, eine angemessene Entschädigung zuverlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreisunter dem Abzug des Wertes, der von CM ersparten Aufwendungen sowiedessen, was CM durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungenerwerben kann. Danach beträgt der vom Kunden an CM im Falle desRücktritts zu zahlende pauschalierte Ersatzanspruch bei Rücktritt bei:

10.1.1
Flugpauschalreisen, Bahn- und Busreisen:
• Bis zum 28.Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises.
• Vom 27. bis 22.Tag vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises.
• Vom 21. bis 15.Tag vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises.
• Vom 14. bis 7.Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises.
• Vom 6. bis 3.Tag vor Reiseantritt: 65 % des Reisepreises.
• Bei Rücktritt ab dem 2. Tag vor Reiseantritt oder Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises.

10.1.2
Bei sog. Village-Village Aufenthalten bzw. Aufenthalten mitSelbstanreise gelten die Stornopauschalen für Flugpauschalreisenentsprechend.

10.1.3
Bei Schiffsreisen:
• Bis zum 60.Tag vor Reiseantritt: 3 % des Reisepreises.
• Vom 59. bis 30.Tag vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreises.
• Vom 29. bis 22.Tag vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises.
• Vom 21. bis 15.Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises.
• Vom 14. bis 3.Tag vor Reiseantritt: 75 % des Reisepreises.
• Bei Rücktritt ab dem 2. Tag vor Reiseantritt oder Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises.
Diese Regelung gilt auch bei kombinierten Schiffsreisen (mit Flug/mit Club-Resort-Aufenthalt).

10.1.4
Stellt Club Med auf Wunsch des Kunden besondere Flugpauschalreisenzusammen, die nicht im Reisekatalog angeboten werden (bspw. andereFlugverbindungen, Flugsondertarife usw.), ist Club Med berechtigt, eineEntschädigung zu verlangen, die von den in Ziff.10.1 aufgeführtenpauschalierten Ersatzansprüchen abweicht. Diese Entschädigung setztsich wie folgt zusammen: Aus (i) der von der Fluggesellschaft für denFlug erhobenen Stornopauschale, die dem Kunden bei Vertragsschlussmitgeteilt wird, zuzüglich (ii) der in Ziff. 10.1.2 für Village-VillageAufenthalte definierten Ersatzpauschale, die auf den vereinbartenreinen Club-Aufenthaltspreis angewandt wird.

10.1.5
Dem Reisenden steht es in allen Fällen frei nachzuweisen, dass einSchaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als in denvorstehenden Pauschalen oder Stornoregelungen ausgewiesen. EineReiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nichteingeschlossen. Wir empfehlen dringend, eine solche Versicherung beiBuchung der Reise abzuschließen.

10.2 UMBUCHUNG AUF WUNSCH DES KUNDEN
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungenhinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes desReiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommenwerden, so entstehen CM in der Regel die gleichen Kosten wie bei einemRücktritt des Reisenden (siehe Ziffer 10.1). CM muss dem Reisendendaher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich imUmbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Beianderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnet CM jedoch nur eineBearbeitungsgebühr von Ä 26,– pro Person.

10.3
Tritt der Kunde – ohne vorhergegangenen wirksamen Rücktritt – die Reisenicht an, oder nimmt der Kunde die Reiseleistungen teilweise nicht inAnspruch und zwar aus Gründen, die CM nicht zu vertreten hat, kann CMentsprechend Ziff. 10.1 Stornogebühren erheben oder den vollenReisepreis abzüglich eventuell ersparter Aufwendungen und anderweitigerVerwendung geltend machen. Dies gilt auch, wenn sich einReiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den mit den Reisedokumentenbekanntgegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseorteinfindet oder den bis zwei Wochen vor Urlaubsantritt zu zahlendenReisepreis trotz Mahnung und Fristsetzung nicht zahlt. Liegt derZahlungstermin weniger als zwei Wochen vor Reiseantritt, bedarf eskeiner zusätzlichen Mahnung.

10.4 ERSATZPERSONEN
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner einDritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. CMkann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderenReiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzlicheVorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt einDritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende CM alsGesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt desDritten entstehenden Mehrkosten. Diese belaufen sich auf Ä 26,– proPerson. Diese Mehrkostenpauschale kann jedoch entsprechend dertatsächlich entstandenen Mehrkosten, insbesondere im Hinblick auf dieverschiedenen Reisearten, erhöht werden. Diese Änderung muss CM vorAntritt der Reise mitgeteilt werden. Erfolgt keine Mitteilung, könnenbei Anreise einer anderen Person als der angemeldeten Person diegesamten Aufenthaltskosten im Club-Resort von der tatsächlichangereisten Person nochmals berechnet und die Reise der ursprünglichgebuchten Person nach Ziff. 10.1 gebührenpflichtig storniert werden.

10.5 VERLÄNGERUNG DES REISEPAUSCHALARRANGEMENTS IM CLUB-RESORT
Bei einer Verlängerung des Aufenthaltes kommt der im Club-Resortjeweils gültige Preis zur Anwendung. Die gesamten Kosten sind vor Ortund in lokaler Währung zu begleichen. Zahlungen Dritter an eine unsererVerkaufsstellen/ Reisebüros sind nicht zulässig. Die Verlängerung einesAufenthalts ist nur möglich, wenn im Club-Resort freie Plätze verfügbarsind und unter Vorbehalt von verfügbaren Plätzen im Flugzeug oder derBahn, um eine Rückreise des Reisenden zu garantieren. CM weist daraufhin, dass es in diesem Fall zu eventuellen Preisdifferenzen zumdeutschen Katalogpreis kommen kann. Eventuelle Mehrkosten fürFlugumbuchungen bei Verlängerung gehen zu Lasten des Reisenden.

11. Rücktritt und Kündigung durch CM
CM kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertragzurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung derReise ungeachtet einer Abmahnung von CM stört oder wenn er sich insolchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung desVertrages gerechtfertigt ist. Kündigt CM, so behält er den Anspruch aufden Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungensowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus eineranderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungenerlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachtenBeiträge.
b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl,wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eineausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.Die Rücktrittserklärung ist dem Kunden unverzüglich zuzuleiten. DerKunde erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. Solltebereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass dieMindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird CM den Kundenhiervon unterrichten.
c) bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Pflicht, die Reisedurchzuführen, für CM nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten dieÜberschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise,bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht von CM besteht nur, wenn er diedazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z. B. keinKalkulationsfehler), wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umständenachweist und dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot ohneMehrpreis unterbreitet. Sofern der Kunde vom Ersatzangebot keinenGebrauch macht, wird der Reisepreis umgehend zurückerstattet.

12. Beidseitige Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

12.1
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarerhöherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, sokönnen sowohl CM als auch der Reisende den Vertrag kündigen.

12.2
Wird der Vertrag gekündigt, so kann CM für die bereits erbrachten oderzur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eineangemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist CM verpflichtet, dienotwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertragvorsieht, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für dieRückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. ImÜbrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

13. Allgemeines

13.1
a) Alle Programme, Preise und Leistungen entsprechen dem beiDrucklegung bekannten Stand. Offensichtliche Druck- und Rechenfehlerberechtigen zur Anfechtung des Reisevertrages. Ein eventuelleingetretener Vertrauensschaden wird ersetzt, es sei denn, dieAnfechtbarkeit war bekannt oder hätte erkannt werden müssen.
b) Die jeweils gültigen Preise für Fremdleistungen (z.B. vonFremdveranstaltern angebotene Ausflüge, Sportmöglichkeiten unddergleichen) sowie Miet- und Leihgebühren für clubeigene Gegenständeerfragen Sie bitte an Ort und Stelle.
c) Mit der Veröffentlichung eines neuen Katalogs verlieren allefrüheren Publikationen von CM über gleichlautende Reiseziele undTermine ihre Gültigkeit.

13.2 Verlust der Reiseunterlagen
Verliert der Kunde die Reiseunterlagen, wird CM dem Kunden im Rahmenseiner Möglichkeiten weiterhelfen. CM ist jedoch nicht verpflichtet,die Unterlagen zu ersetzen oder für Nachteile aufzukommen, die aus demVerlust entstehen. Bitte achten Sie deshalb sorgfältig auf IhreUnterlagen.

13.3
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) ist im Reisepreis nichteingeschlossen. Wenn Sie vor Antritt der Reise zurücktreten, entstehenStornokosten. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die beiBuchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Für Reisende hat CM einspezifisch RRV-Angebot vereinbart. Das Reiseschutz-Paket derEUROPÄISCHEN Reiseversicherung AG (Vogelweidestr. 5, 81677 München)beinhaltet neben der unbedingt erforderlichen RRV einen umfassendenVersicherungsschutz mit einer Soforthilfe-Notrufnummer (Informationenhierzu erhalten Sie in den Reisebüros). Wenn ein Versicherungsfalleintritt, ist die EUROPÄISCHE Reiseversicherung AG unverzüglich zubenachrichtigen. CM ist nicht mit der Schadensregulierung befasst.

13.4 DATENSCHUTZ
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reisezur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegenmissbräuchliche Verwendung geschützt und werden von CM nur soweitgenutzt, als sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind.

14. Unwirksamkeit Einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Reise- und Zahlungsbedingungen odereine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen (Reisevertrag) ganzoder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon dieWirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. der übrigen Teile solcherBestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

15. Gerichtsstand und Rechtswahl
Der Reiseveranstalter ist Club Méditerranée S.A., Paris.
Der Reisende kann CM auch am Sitz der Generalagentur Club MéditerranéeDeutschland GmbH in Eschborn verklagen. Für Klagen des Club Med gegenden Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn,die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinenallgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nachAbschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsortins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicherAufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Indiesen Fällen ist der Sitz des CM maßgebend. Es gilt deutsches Recht.

VERANSTALTER:
Club Méditerranée SA
11, rue de Cambrai
F – 75957 Paris Cedex 19

GENERALAGENTUR:
Club Méditerranée Deutschland GmbH
Schwalbacher Str. 62
D - 65760 Eschborn
Telefon: + 49. 6196. 7640 - 0

Handelsregister: Amtsgericht
Frankfurt am Main HRB 46617

Stand Juni 2006 für alle hier aufgeführten Informationen.


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