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   Winter 2006/7

Allgemeine Geschäftsbedingungen TUI Deutschland GmbH (Magic Life)
Reisebedingungen Wintersaison 2006/2007 (AGB)

Lieber Feriengast,
bitte schenken Sie diesen ausführlichen Reisebedingungen IhreAufmerksamkeit; denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie dieseReisebedingungen, die Ihnen vor der Buchung online bzw. durch IhrReisebüro übermittelt werden, an. Sie gelten für alle Programme ( mitAusnahme von Fly & More, Center Parcs und World of TUI Cars; dieBedingungen für diese Programme finden Sie in den dazugehörigenKatalogen) des Reiseveranstalters TUI Deutschland GmbH (nachfolgend„Veranstalter“ genannt) - sowie Ziffern 12-14 - für am Zielort bei derReiseleitung der World of TUI gebuchte Ausflüge.
Diese Bedingungen ergänzen §§ 651 a-m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die §§
4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus.

1. Anmeldung, Bestätigung
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschlussdes Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag wird für denVeranstalter verbindlich, wenn dieser Ihnen die Buchung und den Preisder Reise schriftlich bestätigt.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in derAnmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungder Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern ereine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche undgesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Innerhalb von zwei Wochen nach der Anmeldung erhalten Sie über IhrReisebüro die Bestätigung (Ziffer 1.1 Satz 2), die alle wesentlichenAngaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält. Weichtdie Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist der Veranstalter an dasneue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlagedes neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist dasAngebot annehmen.
1.4 Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nicht ausgeschriebeneReisen. Sie werden nach Verfügbarkeit in Festbuchungen umgewandelt,sobald der Katalog für die betreffende Saison erschienen ist.

2. Bezahlung
2.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter eineInsolvenzversicherung beim Deutschen Reisepreis Sicherungsverein VVaG(DRS) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich auf derBestätigung.
2.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung dieAnzahlung in Höhe von in der Regel 20%, bei gesondert gekennzeichnetenTop-Angeboten sowie ausgewählten kurzfristigen bzw. preisreduziertenSpecials und Sparreisen 40% des Gesamtpreises fällig. Die Kosten füreine Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlungfällig.
2.3 Der restliche Preis wird fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise –wie gebucht – durchgeführt wird und die Reiseunterlagen entweder inIhrem Reisebüro bereitliegen oder Ihnen verabredungsgemäß zugesandtwerden.
2.4 Die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierungergeben sich aus der Bestätigung. Die Gebühren im Falle einerStornierung (vgl. Ziffer 7), Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowieGebühren für individuelle Reisegestaltung gemäß Ziffer 3.3 werdensofort fällig.
2.5 Zahlung an den Veranstalter
2.5.1 Bei der Zahlung im Lastschriftverfahren benötigt das Reisebürozur Weiterleitung an den Veranstalter Ihre Bankverbindung, Ihre Adresse(oder ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers) sowie IhrEinverständnis zum Lastschriftverfahren.
2.5.2 Bei Bezahlung mit einer World of TUI Card muss diese demReisebüro bei Buchung vorgelegt werden. Das Reisebüro benötigtzusätzlich zur Weiterleitung an den Veranstalter Ihre Adresse (oderggf. die Adresse des Unterlagenempfängers) sowie Ihr Einverständnis zurAbbuchung von Ihrem Girokonto über die World of TUI Card.
2.5.3 Generell wird der Anzahlungsbetrag innerhalb einer Woche, derBetrag für die Restzahlung ca. 3 Wochen vor Reiseantritt abgebucht,letzterer jedoch nicht, bevor die Anforderungen gemäß Ziffer 2.3.erfüllt sind.
2.6 Im Ausnahmefall können sowohl die Anzahlung, als auch, beiEntgegennahme der Reiseunterlagen, die Zahlung des Restreisepreises inbar im Reisebüro geleistet werden.
2.7 Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis 25 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden.
2.8 Sollten Ihnen die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 4 Tage vorReiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an IhrReisebüro.
Bei Kurzfristbuchungen ab 7 Tagen vor Reiseantritt erhalten Sie IhreUnterlagen nach Absprache mit Ihrem Reisebüro. In Ihrem eigenenInteresse bitten wir Sie, die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam zuüberprüfen.
2.9 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet undzahlen Sie auch nach der Mahnung nicht, kann der Veranstalter vomVertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt einerheblicher Reisemangel vorliegt. Der Veranstalter kann alsEntschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 7.5 verlangen.
2.10 Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind,soweit nicht im Katalog ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreisenthalten. Falls solche Kosten entstehen, zahlen Sie diese bitte an dasReisebüro.

3. Leistungen, Preise
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus denLeistungsbeschreibungen (z.B. Katalog, Flyer, Internet); und denhierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung. Vor Vertragsschlusskann der Veranstalter jederzeit eine Änderung derLeistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchungselbstverständlich informiert wird.
3.2 Ausführendes Luftfahrtunternehmen / gemeinschaftliche Liste
Ab dem 16.07.2006 ist der Veranstalter gemäß der Verordnung (EG)2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über dieIdentität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten.Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nichtfest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität des wahrscheinlichausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Sobald dieIdentität endgültig feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet. ImFalle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nachBuchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten.Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einerBetriebsuntersagung unterliegen („gemeinschaftliche Liste“), finden Sieunter www.tui.com -> Reiseinfos -> AGB.
3.3 Flugbeförderung
Der Veranstalter weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug-und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann. Dieendgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit denReiseunterlagen. Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sindunverbindlich. Bei bestimmten Flugreisen ist gegen Zahlung einer Gebührvon € 16,– (pro Strecke € 8,–) pro Person eine Sitzplatzreservierungmöglich. Bitte beachten Sie die Hinweise in denLeistungsbeschreibungen. Bei Zahlung des Reisepreises mit einer Worldof TUI Card erfolgt bei Verfügbarkeit bei Charterfluggesellschafteneine Sitzplatzreservierung ohne Erhebung einer gesonderten Gebühr.
Im Rahmen der Flüge werden bis 20 kg Gepäck zzgl. kleinem Handgepäck –bei Linienflügen im Nordatlantikverkehr zwei Koffer bis max. jeweils 32kg (Piece Concept) – (auch für Kinder von 2 – 11 Jahren) befördert.Inhaber einer TUI Card Gold haben bei einigen CharterfluggesellschaftenAnspruch auf kostenlose Beförderung von bis zu 30 kg Gepäck.
Zusätzlich kann, ggf. gegen Aufpreis, nach Voranmeldung bei derjeweiligen Fluggesellschaft Sondergepäck (Sportausrüstungen,Rollstühle, etc.) befördert werden.
Die Beförderungspreise sind bei der Fluggesellschaft zu erfragen, diefür Organisation und Abwicklung der Beförderung sowie Inkasso desPreises allein verantwortlich ist.
Der Transport des Sondergepäcks vom Zielflughafen zum Hotel und zurück ist ausschließlich Sache des Gastes.
Wir empfehlen dringend, Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente ausschließlich im Handgepäck zu befördern.
3.4 Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung
Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese alsunverbindlich bezeichnet werden. Der Veranstalter bemüht sich, IhremWunsch nach Sonderleistungen, die nicht im Katalog ausgeschrieben sind,z.B. Zimmer benachbart oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeitzu entsprechen. Reisebüros sind nicht berechtigt, ohne schriftlicheBestätigung des Veranstalters, von Leistungsbeschreibungen (Ziffer 3.1) abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweitsie hierzu nicht gesondert bevollmächtigt sind.
Die Buchung von Flugpauschalreisen, deren Dauer (Hinflug zum Rückflug)vom Wochenrhythmus abweicht, ist gegen die Gebühr von € 16,– proReiseteilnehmer möglich. Beachten Sie bitte die Hinweise im Preisteil.
Bei von Reisenden im Zielgebiet gewünschten Flugumbuchungen behält derVeranstalter sich zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehendenMehrkosten die Erhebung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr vor.
3.5 Reiseverlängerung
Falls Sie länger an Ihrem Urlaubsort bleiben wollen, sprechen Sie bittemöglichst frühzeitig Ihre Reiseleitung oder den örtlichen VertreterIhres Veranstalters an. Wir verlängern Ihren Aufenthalt gern, wennentsprechende Unterbringungs- und Rückbeförderungsmöglichkeitenverfügbar sind. Die Kosten für eine Verlängerung sind vor Ort zuzahlen. Bitte beachten Sie die höchstzulässige Reisedauer, die mitIhrer Rückreise verbundenen tariflichen Bedingungen sowie dieGültigkeitsdauer Ihrer Reiseversicherungen und eventuell erforderlicherVisa.
3.6 Reiseleitung, Betreuung
Bei den angebotenen Reisen werden Sie vor Ort vom Service der World ofTUI, örtlichen Reiseleitern oder Vertretungen (z.B.Verkehrsvereine)oder Beauftragten (z.B. der Vermieter von Ferienwohnungen) betreut.
Einzelheiten, Anschriften und Telefonnummern entnehmen Sie bitte denReiseunterlagen. Bei Beanstandungen beachten Sie bitte die besonderenHinweise unter Ziffer 13.7.2.

4. Besondere Hinweise für Ferienwohnungen und Ferienhäuser
Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind in der Regelnicht im Reisepreis eingeschlossen. Sofern im Katalog nichts andereserwähnt ist, sind sie unmittelbar am Ort zu zahlen.
Die Ferienwohnung/das Ferienhaus darf nur von der im Katalogangegebenen und in der Reisebestätigung aufgeführten Anzahl vonErwachsenen und Kindern bewohnt werden.
Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denender Katalog dies ausdrücklich zulässt. Die angegebenen An- undAbreisetermine sind bindend.
Bei Übergabe der Schlüssel kann ein angemessener Betrag (Kaution) alsSicherheit für evtl. Schäden verlangt werden. Die Rückzahlung oderVerrechnung erfolgt, wenn die Wohneinheit und das Inventar beiBeendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand gereinigtzurückgegeben worden sind.

5. Kinderermäßigungen
Maßgebend ist das Alter bei Reiseantritt. Unabhängig davon ist jedesmitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben.
Den Umfang der Kinderermäßigungen entnehmen Sie bitte dem jeweiligenKatalog. - Bitte beachten Sie, dass Kinder und Erwachsene innerhalbeiner Wohneinheit identische Verpflegungsleistungen buchen müssen.
Kinder unter 2 Jahren werden bei Charterflügen im Rahmen vonPauschalarrangements ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeugunentgeltlich befördert, sofern je Kind eine erwachsene Begleitpersonmitreist. Im Rahmen von Pauschalarrangements mit Linienflugbeförderungund bei reinen Flugangeboten (Charter- bzw. Linienflug) werden fürKinder unter 2 Jahren 10 % der Flugkosten belastet, ohne Anspruch aufeinen eigenen Sitzplatz.
Bei falschen Altersangaben ist der Veranstalter berechtigt, daraufberuhende Differenzen zum korrekten Reisepreis zuzüglich einerBearbeitungsgebühr von € 30,– nachzuerheben.
Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Bearbeitungskosten bleibt Ihnen unbenommen.

6. Leistungs- und Preisänderungen
6.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von demvereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschlussnotwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu undGlauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nichterheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nichtbeeinträchtigen.
Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen. U. a.aufgrund der zeitweiligen Überlastung des internationalen Luftraumeskönnen Flugverspätungen oder auch -verschiebungen sowie Änderungen derStreckenführung in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. EventuelleGewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit diegeänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter istverpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungenunverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Im Falle einer unvorhergesehenen Nichtdurchführung derSitzplatzreservierungen bei Flugreisen wird Ihnen dieReservierungsgebühr – ggf. anteilig – zurückerstattet.
Auch für eine Ersatzbeförderung wegen Änderung des Flughafens stehtIhnen das in Ihren Reiseunterlagen gegenenfalls enthalteneZug-zum-Flug-Ticket zur Verfügung. Zusätzlich erstattet derVeranstalter in von ihm zu vertretenden Fällen € 25,– pro zahlenderPerson / Strecke.
6.2 Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungender Fahrtzeit und / oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oderWitterungsgründen, allein der Kapitän.
6.3 Der Veranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbartenPreis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben fürbestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einerÄnderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurseentsprechend wie folgt zu ändern.
6.3.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehendenBeförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann derVeranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnungerhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen proBeförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durchdie Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann derVeranstalter vom Reisenden verlangen.
6.3.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgabenwie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, sokann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betragheraufgesetzt werden.
6.3.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss desReisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in demsich die Reise dadurch für den Veranstalter verteuert hat.
6.3.4 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschlussund dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zurErhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetretenund bei Vertragsschluss für den Veranstalter nicht vorhersehbar waren.
6.3.5 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat derVeranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungenab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen vonmehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertragzurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigenReise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solcheReise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.Die in diesem Absatz genannten, wechselseitigen Rechte und Pflichtengelten auch im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichenReiseleistung.
6.3.6 Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung desVeranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistungdiesem gegenüber geltend zu machen.

7. Rücktritt durch den Reisenden
7.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalterbzw. dem buchenden Reisebüro. Ihnen wird empfohlen, den Rücktrittschriftlich zu erklären.
7.2 Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mitAusnahme von unter Ziffer 11 geregelten Fällen Höherer Gewalt) nichtantreten, die von dem Veranstalter nicht zu vertreten sind, kann derVeranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungenund seine Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sindgewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich möglicheanderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
7.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich einReiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekanntgegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet,oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretendenFehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa,nicht angetreten wird.
7.4 Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass imZusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oderwesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von demVeranstalter in der Pauschale (siehe nachstehende Ziffer 7.5)ausgewiesenen Kosten.
Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person/pro Wohneinheit bei Stornierungen:
7.5.1 Standard-Gebühren:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 35 %
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 65 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises;
7.5.2 Ausnahmen von der Standardregelung:
A Ferienwohnungen /-häuser/ Appartements, auch bei Bus- und Bahnanreise:
bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;
B Schiffsreisen; Städtepakete aus dem Katalog Städtereisen;Spezialprogramme, Aktivprogramme, Motorhomes/Motorräder aus denKatalogen USA/Nordamerika, Asien/Australien, Afrika, Karibik, Mittel-& Südamerika, Indischer Ozean: bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20%
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 35 %
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100 % des Reisepreises;
C Mietwagen bis zum 9. Tag vor Mietbeginn 30 €
ab dem 8. Tag vor Mietbeginn 50 €
ab dem 2. Tag vor Mietbeginn 70 €
bei Nichtabnahme des Mietwagens 80 % des Mietpreises;
D Nur-Flugstrecken im Linienverkehr
pro Person
bis zum 31. Tag vor Flugantritt 30 €
ab dem 30. Tag vor Flugantritt 96 €
Die Regelungen C + D gelten nur bei Stornierungen vonMietwagen-Buchungen und Nur-Flug-Strecken im Linienverkehr, nicht aberbei Stornierung kombinierter Reisen. Hier finden die Ziffern 7.5.1,7.5.2, Buchstaben A, B, E, F Anwendung.
E Bei Eintrittskarten, z. B. für Musicals, beträgt die Stornogebühr 95% des Eintrittspreises, es sei denn, in Leistungsbeschreibungen (Ziffer3.1) des Veranstalters ist etwas anderes ausgeschrieben.
F Für gesondert gekennzeichnete Top-Angebote sowie ausgewählte,kurzfristige bzw. preisreduzierte Angebote, Specials und Sparreisen -d.h. für TUI.de aus dem Bereich Last Minute & More bzw. Produktemit der Kennzeichnung "Preisaktion" oder "Special" - gelten folgendeStornogebühren:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 55 %
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 65 %
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 85 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises;

8. Umbuchung, Ersatzperson
8.1 Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, vorBeginn der in 7.5.1 und 7.5.2 mit Ausnahme von 7.5.2 D genanntenFristen eine Abänderung der Reisebestätigung (Umbuchung) vor.
Dafür werden € 30,– pro Person erhoben.
Als Umbuchung gelten z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels,des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung; beiLinienflügen, sobald das Ticket ausgestellt ist, zusätzlich Änderungender Abflugzeit.
Änderungen nach den oben genannten Fristen (z.B. bei Flugreisen /Standard-Gebühren ab 30. Tag vor Reiseantritt) sowie Änderungen überden Geltungszeitraum der der Buchung zugrundeliegendenLeistungsbeschreibung (Ziffer 3.1) hinaus, können nur nach Rücktrittvom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 7.5 bei gleichzeitigerNeuanmeldung vorgenommen werden.
8.2 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritterin seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarfdazu der Mitteilung an den Veranstalter. Dieser kann dem Wechsel in derPerson widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderenReiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oderbehördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, istder Veranstalter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme derErsatzperson entstehenden Kosten pauschal € 30,– zu verlangen. DerNachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibtIhnen unbenommen.
Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzpersonentstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und dieErsatzperson als Gesamtschuldner.
8.3 Bis 8 Wochen vor Reiseantritt erhebt der Veranstalter beiUmbuchungen innerhalb derselben Saison keine Umbuchungsgebühren gemäßZiffern 8.1 und 8.2 bzw. erstattet Ihnen diese (TUI Umtausch-Garantie),wenn Sie eine TUI Reiserücktritt-Versicherung gesondert oder im Paketabgeschlossen und/oder Ihre Reise mit einer World of TUI Card bezahlthaben. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Eintrittskarten und TUIGruppenreisen mit mehr als 30 Teilnehmern.

 

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City Reisebüro Schifferstadt  | Info (at) cluburlaub4u.eu