AGB für CALIMERA REISEN
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Winter 2006/7Allgemeine Geschäftsbedingungen ITS Reisen
Die ITS Reisen-Reisebedingungen für das Winter-Programm 2006/7
1. Reisevertrag
1.1 Die Reiseanmeldung wird nach Maßgabe der Ausschreibung mit Zugangverbindlich, d.h. der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach demReiseprospekt und der schriftlichen Reisebestätigung von ITS Reisen.Für Hotelaufenthalte unter 5 Nächten wird ein Zuschlag erhoben. DerReisevertrag kommt mit der Annahme durch ITS Reisen zustande. DerReiseanmelder erhält von ITS Reisen eine schriftliche Reisebestätigung.
1.2 Ziffer 1.1 gilt auch für mündliche und telefonische Anmeldungen,
sowie Anmeldungen per Telefax und Internet.
1.3 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels,Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nichtbevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oderZusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertragesabändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen desReiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zurReiseausschreibung stehen.
1.4 Für an das Lebensalter gebundene Preisermäßigungen – z.B.Kinderermäßigungen – ist das Alter bei Reiseantritt und nicht das Alterzum Buchungszeitpunkt maßgebend und daher vom Reiseanmelder bei Buchunganzugeben. Bei falscher Altersangabe wird eine Nachbelastung in Höheder Differenz
zum altersbedingt zutreffenden Reisepreis entsprechend unserer Ausschreibung vorgenommen.
2. Zahlung
2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Übermittlung
des Sicherungsscheins werden 20% des Reisepreises als Anzahlung sofortfällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. DerZahlungsbetrag setzt sich zusammen aus Anzahlung plusVersicherungsprämie – siehe Ziff. 7). Zahlungen
haben unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichenRechnungsnummer zu erfolgen. Zahlungen ohne diese Rechnungsnummerkönnen nicht als Erfüllung angesehen werden. Ihre auf den Reisepreisgeleisteten Zahlungen sind gemäß
§ 651 k BGB insolvenzgesichert. Das Reisebüro tritt ausschließlich alsVermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht zurEntgegennahme von Zahlungen auf den Reisepreis befugt.
2.1.1 Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 10Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nachAufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist ITSReisen berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zustornieren. In diesem Fall wird
ITS Reisen, die gemäß Ziff. 5 zu berechnenden Kosten als Schadenersatz geltend machen.
2.1.2 Der Restbetrag auf den Reisepreis muss spätestens 28 Tage vorReisetermin gezahlt sein (Feststellung des Zahlungseingangs).
2.1.3 Bei kurzfristigen Buchungen – wenn zwischen Buchungsdatum undReisetermin weniger als 28 Tage liegen – ist der Reisepreis in vollerHöhe spätestens 10 Tage vor Reisetermin an ITS Reisen zu zahlen(Feststellung des Zahlungseingangs).
2.1.4 Bei NICHT erfolgtem vollständigen Zahlungseingang bis 5 Werktagevor Reiseantritt ist KEIN Versand der Originalunterlagen möglich. OHNEZahlungsnachweis besteht kein Anpruch auf Erbringung der Reiseleistungs. Ziff. 2.2. Bitte senden Sie bei gebuchten Reisen mit eigener AnreiseIhren bankbestätigten Zahlungsbeleg zum Nachweis der Zahlung an dieAbteilung
Dokumentation, Fax-Nr. 02203 42-899, Mo.-Fr. 8 bis 18 Uhr. Andernfallswird der Reisevertrag entsprechend Ziff. 5 gewertet. Wird beiFlugreisen ein rechtzeitiger Zahlungseingang nicht festgestellt, giltZiffer 2.1.5.
2.1.5 Wird bei Flugreisen ein rechtzeitiger Zahlungseingang nichtfestgestellt, werden die Reiseunterlagen am gebuchten Abflughafenhinterlegt. Die Reiseunterlagen werden nach Barzahlung am Flughafenausgehändigt. Im Rahmen Ihres – von Ihrem Geldinstitut eingeräumten –persönlichen Verfügungsrahmens
akzeptieren wir selbstverständlich auch Zahlung per EC cash mitGeheimzahl, MasterCard und Visa. Andernfalls wird der Reisevertragentsprechend Ziff. 5 gewertet.
2.1.6 Wir behalten uns vor, bei gebuchten Reisen mit eigener Anreisezum Urlaubsort die Reiseunterlagen bei nicht rechtzeitiger Zahlung demKunden per Nachnahme zu übersenden. Bei Nichteinlösung derNachnahmesendung wird dies als Rücktritt vom Reisevertrag entsprechendZiff. 5 gewertet.
2.2 Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.
3. Reisedokumente
Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer widerErwarten nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein,hat sich dieser unverzüglich mit ITS Reisen, Abteilung Dokumentation,in Verbindung zu setzen.
4. Änderungen
4.1Werden nach Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer Änderungen, z.B.hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, derBeförderungsart oder der Abflughäfen vorgenommen, erheben wir bis 30Tage, bei Ferienwohnungen/ Hausbooten/Wohnmobilen bis 45 Tage vorReiseantritt ein
Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 50 pro Vorgang. Pro Vorgang ist nureine einmalige Änderung innerhalb der gültigen Kataloge möglich.Spätere Änderungen werden gemäß Ziff. 5 berechnet. Umbuchungskosten fürgebuchte Eintrittskarten
siehe Ziffer 5.1.4.
4.2 Von Leistungsänderungen wird ITS Reisen den Reiseteilnehmerunverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10Tagen alternativ kostenlos Umbuchungen oder kostenlosen Rücktrittanbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. EinKündigungsrecht des Reiseteilnehmers bleibt unberührt.
4.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mitder Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung derBeförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-oder Flughafengebühren
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltendenWechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss desReisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere dieTreibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nachMaßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann derReiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) Inanderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen proBeförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durchdie Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann derReiseveranstalter vom Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wieHafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht,kann der Reiseveranstalter den Reisepreis um den entsprechenden,anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkursenach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfangerhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalterverteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischenVertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monateliegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor
Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für denReiseveranstalter nicht vorhersehbar waren. Im Falle einernachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter denReisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tagvor Reiseantritt sind
unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einererheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisendeberechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder dieTeilnahme an einer mindest gleichwerten Reise zu verlangen, wenn derReiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis fürden Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieseRechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über diePreiserhöhung bzw. -änderung der Reiseleistung
diesem gegenüber geltend zu machen.
4.4 Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungenkönnen zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit derLeistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber einegemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde. BeiFerienwohnungen, Wohnmobilen und Hausbooten entfallen Teilerstattungen.4.5 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilungan ITS Reisen durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. DasBearbeitungsentgelt beträgt in der Regel € 25 pro Person, ausgenommenbei Linienflügen. Hier beträgt das Bearbeitungsentgelt fürErsetzung/Namensänderung bis zu € 300 (es wird um direkteKontaktaufnahme mit der Linienflug- Abteilung, Fax 0 2203 42-795,gebeten). Der Reiseteilnehmer
ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit derErsetzung/Namensänderung keine oder geringere Kosten entstanden sind.ITS Reisen benötigt hinreichend Gelegenheit, das Ersetzungsverlangen zuprüfen. ITS Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenndieser den
besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet derReiseteilnehmer zusammen mit der Ersatzperson als Gesamtschuldner fürden Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenenMehrkosten.
5. Rücktritt
5.1 Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers – Dieser sollte im Interessedes Reiseteilnehmers unter Beifügung der Reiseunterlagen schriftlicherfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe derRücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ITS Reisenoder bei der Buchungsstelle.
Die in der Regel (d.h. soweit kein Ersatzteilnehmer vorhanden)
pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozenten des Reisepreises:
5.1.1 Bei Flugpauschal-, Auto- und Schiffsreisen, NUR-Flugbuchungen,
Mietwagenbuchungen, Hotelaufenthalten mit eigener
Anreise, Kombinationsbuchungen mit weiteren Leistungen
wie z.B. Tauch-, Wander-, Skipaket (außer Eintrittskarten, siehe
Ziffer 5.1.4)
– bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
– bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 25%
– bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 30%
– bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 50%
– ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 65%
– bei Nichterscheinen 75%
5.1.2 Bei Ferienwohnungen (je Wohneinheit), Hausbooten und
Wohnmobilen
– bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20%,
mindestens € 25
– bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50%
– ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 80%
– bei Nichterscheinen 80%
5.1.3 Bei Bus- und Zugreisen richten sich die Rücktrittskosten nach der Art der Unterbringung.
5.1.4 Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskartenbetragen in der Regel 100%. Ist die Eintrittskarte in Verbindung miteinem Hotelaufenthalt gebucht, gilt Ziff. 5.1.1. mit der Ergänzung,dass bei Rücktritt von dieser Reisekombination mindestens € 75 proKarte zu zahlen sind.
5.1.5 Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlichen erspartenAufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungberücksichtigt. Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zuführen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringereKosten entstanden sind.
5.1.6 Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Reiseunterlagen
– insbesondere IATA-Flugtickets – zurückzugeben.
Andernfalls wird eine Bearbeitungsgebühr von € 80 pro Flugticket
berechnet; Ziffer 5.1.5 Satz 2 gilt entsprechend. 5.1.7 Kosten wie z.B.Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten können im Falle einerStornierung der Reise nicht erstattet werden.
5.1.8 Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn der Reiseteilnehmer die Reise nicht oder nicht rechtzeitig antritt.
5.1.9 Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für
alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen
gesonderte Regelungen festgelegt sind.5.2 Rücktritt seitens desVeranstalters – Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenenMindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, die Reise bis 2Wochen vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall erhält derReiseteilnehmer den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
6.1 Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innereUnruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert,gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseteilnehmer alsauch ITS Reisen den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginnerhält der Reiseteilnehmer den
gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruchbesteht nicht. ITS Reisen kann jedoch für erbrachte Leistungen einEntgelt verlangen.
6.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kannder Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. Indiesem Fall wird ITS Reisen die infolge der Aufhebung des Vertragesnotwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenanntenGründen gekündigt, werden
die Mehrkosten für die Rückbeförderung von ITS Reisen und vomReiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen dieMehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.
6.3 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einerFrist kündigen, wenn der Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung desReiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maßevertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertragesgerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er denAnspruch auf
den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungensowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus eineranderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungerlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachtenBeträge.
7. Versicherungen
7.1 Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist nicht im Reisepreiseingeschlossen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- Versicherungund weitergehender Versicherungen wird empfohlen. Die Prämie ist mitder Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Ein etwaigerVersicherungsvertrag wird erst wirksam
mit Zahlung der Prämie.
7.2Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Europäische
Reiseversicherung AG, Postfach 800545, D-81605 München, unverzüglich zubenachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.
8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reiseteilnehmer hat sorgfälltig auf die in den Katalogen gegebenenHinweise auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen und auf etwaigeÄnderungen in späteren Mitteilungen zu achten. Der Reisende ist für dieEinhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriftenselbst verantwortlich.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die ausder Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinenLasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oderNichtinformation von ITS Reisen bedingt sind.
9. Andere Veranstalter
Für Leistungen, bei denen ITS Reisen nur als Vermittler auftritt,worauf in den Ausschreibungen hingewiesen wird, haftet derdurchführende Veranstalter nach seinen Bedingungen. FürLeistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mitLeistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die inder Reiseausschreibung eindeutig als Fremdleistung gekennzeichnetwerden, haftet ITS Reisen auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesenSonderveranstaltungen
nicht.
10. Gewährleistung/Schadenersatz
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann derReiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. DieKündigung ist erst zulässig, wenn ITS Reisen eine vom Reiseteilnehmerbestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zuleisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist odervon ITS Reisen verweigert
wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderesInteresse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kanner Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
11. Haftung
11.1 Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung der Reise muss der Reiseteilnehmer innerhalb1 Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende, möglichstschriftlich, ITS Reisen gegenüber geltend machen. Nach dem Ablaufdieser Frist können Ansprüche nur dann noch geltend gemacht werden,wenn der Reiseteilnehmer an der Einhaltung der Frist ohne seinVerschulden gehindert war.
11.2
Das Reisebüro tritt ausschließlich als Vermittler beim Abschluss desReisevertrages auf. Es ist nicht zur Entgegennahme vonAnspruchsanmeldungen bzgl. Gewährleistungsund Schadenersatzansprüchenbefugt.
11.3 Die vertragliche Haftung von ITS Reisen für Schäden, die nichtKörperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführtwird. Das Gleiche gilt, soweit ITS Reisen für den Schaden allein wegenVerschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.4 Deliktische Schadenersatzansprüche
Für alle Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden aus unerlaubterHandlung haftet ITS Reisen je Kunde und Reise jeweils bis zu € 4.091.Liegt der Reisepreis jedoch über € 1.364, gilt die Beschränkung auf dendreifachen Reisepreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.11.5 Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhendenVorschriften für Leistungsträger der ITS Reisen Haftungsbeschränkungenvorgesehen, kann sich ITS Reisen bei entsprechenden Schadensfällen aufdiese berufen.
12. Mitwirkungspflicht
12.1 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen
unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Dieseist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen,so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 12.2 Bei allenUnterkunftsarten mit Selbstanreise sind etwaige Beanstandungenunverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten anzuzeigen.Notfalls muss der Reiseteilnehmer nicht behobene Mängel gegenüber ITSReisen unverzüglich anzeigen.
12.3 Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt ITSReisen dringend, unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige(P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.Fluggesellschaften lehnen in der Regel
Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist.Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, beiVerspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. ImÜbrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung vonReisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung desVeranstalters anzuzeigen. Bei fehlender Schadensanzeige kommenAnsprüche nicht in Betracht.
13. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung
13.1 Ist dem Mangel ganz oder teilweise nicht abgeholfen worden, solltezusammen mit der Reiseleitung eine Niederschrift erstellt werden.Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat derReiseteilnehmer innerhalb 1Monats nach vertraglich vorgesehenerBeendigung der Reise gegenüber ITS Reisen geltend zu machen. Diessollte in jedem Fall schriftlich erfolgen.
13.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjährenin 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, andem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen demReisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruchoder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisendeoder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungenverweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende derHemmung ein.
13.3 Abtretungsverbot – Ausgeschlossen ist eine Abtretung vonAnsprüchen eines Reiseteilnehmers gegen ITS Reisen an Dritte, auchEhegatten und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung derAnsprüche des Reiseteilnehmers
durch Dritte im eigenen Namen unzulässig. 14. Sonstige Bestimmungen undVereinbarungen 14.1 Die Zahlungs-, Änderungs- und Rücktrittsbestimmungen
bei Ferienwohnungen gelten auch für Hausboote und Wohnmobile.
14.2 Das Bearbeitungsentgelt für Geldauszahlung am Urlaubsort, dienicht von ITS Reisen zu vertreten ist, beträgt € 25. 14.3 DieseBedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgenindividuelle Vereinbarungen getroffen werden.
14.4 Vor Vertragsschluss behält sich ITS Reisen ausdrücklich vor, eine Änderung der Prospektangaben zu erklären.
14.5 Der Reiseteilnehmer wird gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005bei der Buchung über die Identität der/des ausführendenLuftfahrtunternehmen(s) unterrichtet. Steht dieses bei der Buchung nochnicht fest, wird zunächst das Luftfahrtunternehmen benannt, welcheswahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die Identität derFluggesellschaft feststeht, wird der Reiseteilnehmer unterrichtet. ImFalle eines Wechsels des/der ausführenden Lufftfahrtunternehmen wirdder Reiseteilnehmer so rasch wie möglich informiert. Diegemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen
Union belegten Fluggesellschaften sind über die Internetseitewww.its.de/reise-informationen/flug/flugpartner.php in der jeweiligenFassung abrufbar.
14.6 Die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werdenEDV-mäßig gespeichert, verarbeitet und bedarfsbedarfsbezogenweitergegeben. Dies erfolgt ausschließlich im Rahmen derZweckbestimmung, wobei die Maßgaben des Bundesdatenschutzgesetzeseingehalten werden. Die EDV-Bearbeitung erfolgt bei
ITS Reisen Zweigniederlassung der REWE-ZENTRALFINANZ eG, 51170 Köln.
Wir behalten uns vor, den Reiseteilnehmer zukünftig schriftlich überaktuelle Angebote zu informieren, soweit nicht erkennbar ist, dass derReiseteilnehmer dies nicht wünscht. Der Reiseteilnehmer hat das Recht,der Zusendung dieser Information zu widersprechen. Der Widerspruch istmöglichst schriftlich an
den Bereich „Verkauf“ unter der unten genannten Anschrift des Veranstalters zu richten.
14.7 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen ITS Reisen zur Anfechtung des Reisevertrages.
14.8 Rechtswahl Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem
Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. DieVertragssprache ist Deutsch. Dies gilt auch für das gesamteRechtsverhältnis.
14.9 Gerichtsstand
14.9.1 Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter imAusland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nichtdeutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen,insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen desKunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
14.9.2 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen
Sitz verklagen.
14.9.3 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist derWohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw.Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personendes öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihrenWohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicherAufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird alsGerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
14.9.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweitsich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationalerAbkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und demReiseveranstalter anzuwenden
sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn undinsoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungenim Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kundengünstiger sind als die nachfolgenden
Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
14.10 Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern undsoweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriftenkeine anderen Regelungen vorsehen.
14.11 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14.12 Firmensitz des Veranstalters:
ITS Reisen Eine Veranstaltermarke der REWE Touristik Gesellschaft mbH
Humboldtstraße 140, 51149 Köln
Geschäftsführer: Dietmar Kastner (Sprecher), Werner Gielen
Eingetragen: Amtsgericht Köln HRB 53152
Alle Angaben im Katalog entsprechen dem Stand Juni 2006.
Änderungen/Druckfehler vorbehalten.