AGB für ALDIANA REISEN
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Sommer 2006
Bevor Sie Ihre Reise buchen sollten Sie sich Zeit für diese Zeilennehmen! Da wir alle wissen, von welcher Bedeutung in der heutigen Zeitein gelungener Urlaub ist, haben wir alle notwendigen Voraussetzungengeschaffen. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln, wie sie inunseren Reise- und Zahlungsbedingungen niedergelegt sind. Sie müssensie unbedingt lesen bevor Sie Ihre Reise buchen, denn sie werdenBestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages. Bei verschiedenenReiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungenerbracht. Diese entnehmen Sie bitte dem Katalog.
Eine wichtige Bitte: Geben Sie, nachdem Sie gebucht haben, bei jedem Schriftwechsel bzw. Anfragen Ihre Reiseauftragsnummer an.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Club Aldiana
Diese Reise- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des mit ALDIANAgeschlossenen Reisevertrages. Bei verschiedenen Reiseangeboten werdenzum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungen erbracht. Diese entnehmenSie bitte dem Katalog. Eine wichtige Bitte: Geben Sie, nachdem Siegebucht haben, bei jedem Schriftwechsel bzw. Anfragen IhreReiseauftragsnummer an.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1
Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Prospekte bieten Sieuns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertragkommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Oberursel zustande.Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informierenwir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung.
Reisebüros treten nur als Vermittler auf.
1.2
Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischerAnmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit derReisebestätigung/Rechnung. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von10 Tagen nach Zugang - bei kurzfristigen Buchungen, d. h. ab 10 Tagevor Reiseantritt, unverzüglich -ist der Reisevertrag zu diesenBedingungen zustande gekommen.
1.3
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt derAnmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertragkommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie unsinnerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eineZahlung erfolgen kann.
1.4
Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder IhreReisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von unserhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt,die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafengegen Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor dem Flugtagaushändigen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrundfehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das alskostenpflichtigen Rücktritt behandeln.
2. Bezahlung
2.1
Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnungüberweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung (bzw.dem jeweils beigefügten Überweisungsträger) ausgewiesene Anzahlung.Diese beträgt 20%, bei Schiffsreisen 15% (auf volle € aufgerundet) vondem Gesamtpreis der Rechnung. Die Prämie für die Versicherung wird mitder Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohnenochmalige Aufforderung zu leisten. Sofern wir die Möglichkeit derZahlung mit Kreditkarte einräumen sollten und Sie bei der Buchung davonGebrauch machen oder wir Zahlung im Lastschriftverfahren anbieten undSie Ihr schriftliches Einverständnis erteilt haben, erfolgen dieAbbuchungen von Ihrem Konto zu den gleichen Zeitpunkten. In jedem Fallwird Ihnen vor einer Zahlung/Abbuchung der Sicherungsschein übergebenoder übersandt, denn Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sindgemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnenmit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt.
2.2
Können wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen oder ist unserAlternativangebot von Ihnen nicht angenommen worden, werden wir den vonIhnen eventuell bereits geleisteten Anzahlungsbetrag unverzüglicherstatten.
2.3
Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oderder Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist,berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnungvon Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren,vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zumRücktritt berechtigender Reisemangel vor.
2.4
Sofern die Reise, entgegen der getroffenen Vereinbarung erst beiAbholung der Reiseunterlagen am Serviceschalter bezahlt wird, sind wirberechtigt, für den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand, einServiceentgelt von € 10,- je Vorgang zu erheben. Wenn Sie Zahlungennicht zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb mahnenmüssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von €10,- zu erheben.
3. Leistungen, Preise
3.1
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind dieLeistungsbeschreibungen in unserem Prospekt, so wie sieVertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmendenAngaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, dieden Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einerausdrücklichen Bestätigung.
3.2
Ihre Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer- zu den im Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.
3.3
Flugscheine oder Sonderfahrtausweise gelten nur für die darinangegebenen Reisetage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wirbemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.
3.4
Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus Ihnenzuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nurdann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eineGutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerheblicheLeistungen handelt.
3.5
Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person fürdie Unterkunft in 2-Bett-Zimmern bzw. für die gebuchteKabinen-Kategorie oder für die Unterkunft in Ihrem gebuchtenFerienwohnungs-Typ. Die Buchung eines halben Doppelzimmers einesErwachsenen in Begleitung eines Kindes unter 12 Jahren ist nichtmöglich.
3.6
Kinderermäßigung: Kinder unter 2 Jahren (bei Bahnreisen unter 4 Jahren)werden ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug oder Liegeplatz inder Bahn unentgeltlich befördert, sofern je Kind eine erwachseneBegleitperson mitreist. Kosten, die für Kinder unter 2 Jahren im Hotelentstehen, sind dort direkt zu bezahlen. Auf Kreuzfahrten können Kinderunter 2 Jahren nicht befördert werden. Maßgebend für alle Ermäßigungenist das Alter bei Reiseantritt. Wenn nicht anders ausgeschrieben,bringen wir ein Kind in Begleitung eines vollzahlenden Reisegastes imDoppelzimmer, in Begleitung von zwei Gästen im Doppelzimmer mitZusatzbett, im Appartement oder in der Zimmer-Suite unter. Zwei Kinderin Begleitung von zwei vollzahlenden Gästen werden, soweit sie älterals 2 Jahre sind, im separaten Doppelzimmer, im Appartement oder in derZimmer-Suite untergebracht, sofern nicht anders ausgeschrieben. Nichtermäßigt: Mehrpreise, die sich aus der Beförderungstabelle ergeben, wiez.B. Abflughafen-, Flugtag-, Zustieg-Zuschläge (ausgenommen beiBahnreisen) und Mehrpreise für Ihr Wunschhotel auf den Fernreisen.Weitere Einzelheiten zu Ermäßigungen entnehmen Sie bitte den jeweilsgültigen Prospekten.
3.7
Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig anunsere Reiseleitung. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn IhrZimmer nicht belegt ist. Der Rückflug erfolgt dann im Rahmen der nochfreien Platzkapazität. Falls durch die Verlängerung eine Änderung desursprünglich gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruchauf Ersatzbeförderung. Der Preis für die Verlängerung berechnet sich,sofern nicht anders ausgeschrieben, nach dem Saisonpreis derVerlängerungswoche in unserem Katalog.
4. Abschluss des Reisevertrages
4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von demvereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschlussnotwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glaubenherbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen undAbweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchtenReise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüchebleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängelnbehaftet sind.
Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früherals 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitungüber die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten. Wenn Sie dies nicht tun undIhren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehendeMehrkosten zu Ihren Lasten.
4.2
Wenn ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung einesBeförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem bestätigtenFlughafen oder Zielort durchgeführt werden muss, übernehmen wir dieKosten der Ersatzbeförderung - mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt2. Klasse - zum ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort.
4.3
Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falleder Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmteLeistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zuändern.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehendenBeförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wirden Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen proBeförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durchdie Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wirvon Ihnen verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wieHafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann derReisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetztwerden.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und demvereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhungführenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und beiVertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sieunverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vorReiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sindSie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oderdie Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie ausunserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nachErklärung der Preiserhöhung geltend machen.
4.4
Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch im Falleiner erheblichen Reiseänderung zu und sind ebenfalls unverzüglich nachBekanntgabe der wesentlichen Änderung geltend zu machen.
5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
5.1
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. DerRücktritt muss unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden.In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissenempfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären.Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang derRücktrittserklärung bei TC Touristik GmbH
5.2
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an(z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz fürdie getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen.Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungenund gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungenvon uns berücksichtigt.
5.3
Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen dieRücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reiseje angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person bzw.Wohneinheit in Prozent vom Reisepreis:
5.3.1
bei Flugreisen (und allen Reisen aus dem Katalog City & Events)
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 06. Tag vor Reisebeginn 65%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90%
5.3.2
bei eigener Anreise, Bahn- und Busreisen (außer Ferienwohnungen)
bis 22. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 6. Tag vor Reisebeginn 55%
außer Care, hier berechnen wir 70%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75%
außer Care, hier berechnen wir 90%
5.3.3
bei Schiffsreisen
bis 50. Tage vor Reisebeginn 15%
vom 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%
vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%
vom 14. bis 1. Tag vor Reisebeginn 75%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 80%
5.3.4
bei Ferienwohnungen pro Wohnung
bis 45 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 20%
bis 45 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 20%
vom 44. bis 35. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 50%
ab 34. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
sowie bei Nichterscheinen 80%
des Reisepreises, jeweils auf volle € aufgerundet.
5.3.5
bei Nur-Flügen im Linienverkehr 80€,
sofern der Flug nicht Bestandteil einer Pauschal- oder kombiniertenReise nach 5.3.1, 5.3.3. oder 5.3.6 ist; in diesem Fall gelten die dortvereinbarten Pauschalen
5.3.6
bei Reisebuchungen aus dem Katalog Nordamerika
a) bei Flugpauschalreisen, Bus- oder Autorundreisen sowie Hotelbuchungen gelten die unter 5.3.1 bis 5.3.4 genannten Regelungen.
b) bei Wohnmobilen und Motorrädern
bis 31 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 30. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 7. bis 3. Tag vor Reisebeginn 65%
ab 2. Tag oder bei Nichterscheinen 80%
c) bei Mietwagen
bis 1. Tag vor Reiseantritt/Mietbeginn EURO 25
je Mietwagen-Gutschein (Voucher).
Eine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Mietwagens ist nicht möglich.
d) Stornopauschalen für Nur-Flüge, (Zusatz-)Ausflüge, Veranstaltungskarten sind bei den Angeboten genannt.
e) Wurden mehrere Leistungen mit Einzelpreisen aus demNordamerika-Katalog gebucht und kombiniert (z.B. Flugpauschalreise undWohnmobil), so werden die Stornogebühren einzeln ermittelt und addiert.
5.3.7
Die den Pauschalen entsprechenden Beträge sind jeweils aufgerundet auf volle EURO.
5.3.8
Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor.
5.3.9
Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlichgeringere Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalenoder den Stornoregelungen im Katalog ausgewiesen.
5.4
Wir bitten Sie, Änderungswünsche erst nach Erhalt IhrerReisebestätigung/Rechnung und unter Angabe der ReiseauftragsnummerIhrem Reisebüro mitzuteilen.
Werden nach Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich desReisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, derAbflughäfen oder Zustiegsbahnhöfe vorgenommen, erheben wir bei Flug-sowie Auto-, Bahn- und Busreisen bis 30 Tage vor Reiseantritt € 28,- jePerson, bei Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt € 28,- jeWohnung, bei Zubuchung weiterer Mitreisender in Ferienwohnungen € 28 jeÄnderungsvorgang, bei Schiffsreisen bis 91 Tage vor Reiseantritt € 60.
Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnengebuchten Reise möglich. Eine Umbuchung von einer Festbuchung auf eineVorausbuchung ist nicht möglich.
5.5
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers,sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzpersonentstehenden Mehrkosten in Höhe von € 28,- je Person, beiFerienwohnungen je Änderungsvorgang, bei Schiffsreisen € 45,- je Personzu verlangen (bei City- & Events gemäß jeweiliger Berechnung).Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für denReisepreis. Bei Linienflügen, auf die im Katalog hingewiesen wird,erheben wir für Änderungen/Stornierungen € 100,-- pro ausgestelltemTicket. Änderungen sind nur auf Anfrage möglich, da es sich umvermittelte Flugleistungen handelt.
Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen,wenn diese den besonderen Erfordernissen in bezug auf die Reise nichtgenügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungenentgegenstehen.
5.6
Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder einDoppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an dieStelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt,den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibendenTeilnehmer anderweitig unterzubringen.
5.7
Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine,Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da wir sonst den vollenPreis berechnen müssen.
6. Reise-Versicherungen
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nichteingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, diebei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Für Ihre Sicherheitinsgesamt empfehlen wir den Komplett- bzw. Basisschutz. Wir haben zugünstigen Konditionen einen Rahmenvertrag mit derELVIA-Versicherungsgesellschaft AG, Niederlassung Deutschland, München,abgeschlossen. Informieren Sie sich bitte näher durch die Anzeigen inunseren Katalogen oder im Reisebüro. Wenn ein Versicherungsfalleintritt, ist die ELVIA-Versicherungsgesellschaft AG, 81536 München,unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierungnicht befaßt.
7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
7.1
Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nichterreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vorReisebeginn abzusagen. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werdenunverzüglich erstattet.
7.2
Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeitenfür uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für dieseReise so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf dieReise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, diese Reise bis zu 4Wochen vor Reisebeginn abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertigesErsatzangebot unterbreiten. Ein Rücktrittsrecht besteht dann nicht,wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten haben oderdiese Umstände nicht nachweisen können. Sofern Sie vom Ersatzangebotkeinen Gebrauch machen, erhalten Sie den bezahlten Reisepreisunverzüglich erstattet.
8. Höhere Gewalt
Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird auf § 651jBGB verwiesen, der lautet: (1) Wird die Reise infolge beiVertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblicherschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl derReiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabedieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2,Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sindvon den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen dieMehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Gewährleistung
9.1
Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachtwerden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen.Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigenErsatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedochverweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. NachReiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen,falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie derenAnzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise inFolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalbangemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung,weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung desVertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist,so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, denReisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
9.2
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, imRahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebungder Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zuhalten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verlorengeht oder beschädigtwird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort undStelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderungdurchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen derFluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzungfür die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen ist unsereReiseleitung zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung vonWertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keineHaftung.
9.3
Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10. Haftung, Verjährung
10.1
Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mitLeistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B.Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in derReiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistunggekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitungan diesen Sonderveranstaltungen nicht.
10.2
Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nichtKörperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreisesbeschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlichnoch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. wir für einen demReisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens einesLeistungsträgers verantwortlich sind.
10.3
Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrundinternationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicherVorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringendenLeistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossenoder beschränkt ist.
10.4
Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nichtauf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils jeKunde und Reise bei Sachschäden bis zur Höhe des dreifachenReisepreises. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach demMontrealer Übereinkommen im Zusammenhang mit Reisegepäck bleibenunberührt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss desKomplett- bzw. Basisschutzes in Ihrem Reisebüro oder bei unsererFlughafenstation.
10.5
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sieinnerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseendemöglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablaufdieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wennSie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden,Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhangmit Flügen gemäß Ziffer 9.2. Diese sind binnen 7 Tagen beiGepäckverlust bzw. 21 Tagen nach Aushändigung bei Gepäckverspätung zumelden.
10.6
Reisebüros sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen befugt.
10.7
Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnendmit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. SchwebenVerhandlungen über von Ihnen erhobene Ansprüche, ist die Verjährunggehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern.Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzungoder Tötung verjähren in 3 Jahren.
11. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
11.1
Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- undGesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für dieEinhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile,die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es seidenn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Diese Informationengelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie imBesitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind.Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines Fremdenpasses, müssen Sie oftandere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei demzuständigen Konsulat.
11.2
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugangnotwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sieuns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass dieVerzögerung von uns zu vertreten ist.
11.3
Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer demdeutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl.Benutzungshinweise.
12. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen
12.1
Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogener Datenerfolgen nach den deutschen gesetzlichen Datenbestimmungen. Es werdennur solche personenbezogenen Daten erhoben und an Partnerweitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind. Dieseund unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf dasDatengeheimnis verpflichtet.
Zum Zwecke der Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung sowie fürMarketingzwecke pflegen wir einen Datenaustausch mit anderenKonzerndienstleistungsunternehmen und ggf. mit der Schufa und der Fa.Informa GmbH, Freiburger Str. 7, 75179 Pforzheim. Ihre schutzwürdigenBelange werden dabei von uns berücksichtigt.
Der weiteren Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken und/oderder Weitergabe dieser Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durchMiteilung an Thomas Cook AG, Abteilung DMS, Zimmersmühlenweg 55, 61440Oberursel, widersprechen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir dieweitere Zusendung von Werbemitteln einschließlich unseres Katalogesunverzüglich einstellen und/oder Ihre Daten nicht mehr für Werbezweckeweitergeben.
Datenübermittlung an staatliche Stellen oder Behörden erfolgen nur imRahmen gültiger Rechtsvorschriften. Die Zollbehörden der USA haben alleFluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, die Flug- undReservierungsdaten jedes Passagiers zur Verfügung zu stellen. DieseDaten werden von den USA Zollbehörden ausschließlich zuSicherheitszwecken verwendet.
12.2
Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicheroder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieserProspekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
12.3
Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früherenPublikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihreGültigkeit.
12.4
Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
12.5
Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
TC Touristik GmbH
Zimmersmühlenweg 55
61440 Oberursel
Stand September 2005