AGB für ALDIANA REISEN
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Winter 2006/7
Bevor Sie Ihre Reise buchen sollten Sie sich Zeit für diese Zeilennehmen! Da wir alle wissen, von welcher Bedeutung in der heutigen Zeitein gelungener Urlaub ist, haben wir alle notwendigen Voraussetzungengeschaffen. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln, wie sie inunseren Reise- und Zahlungsbedingungen niedergelegt sind. Sie müssensie unbedingt lesen bevor Sie Ihre Reise buchen, denn sie werdenBestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages. Bei verschiedenenReiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungenerbracht. Diese entnehmen Sie bitte dem Katalog.
Eine wichtige Bitte: Geben Sie, nachdem Sie gebucht haben, bei jedem Schriftwechsel bzw. Anfragen Ihre Reiseauftragsnummer an.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Club Aldiana
Diese Reise- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des mit ALDIANAgeschlossenen Reisevertrages. Bei verschiedenen Reiseangeboten werdenzum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungen erbracht. Diese entnehmenSie bitte dem Katalog. Eine wichtige Bitte: Geben Sie, nachdem Siegebucht haben, bei jedem Schriftwechsel bzw. Anfragen IhreReiseauftragsnummer an.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1
Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Prospekte bieten Sieuns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertragkommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Oberursel zustande.Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informierenwir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung. Reisebürostreten nur als Vermittler auf.
1.2
Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischerAnmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit derReisebestätigung/Rechnung. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von10 Tagen nach Zugang – bei kurzfristigen Buchungen, d. h. ab 10 Tagevor Reiseantritt, unverzüglich – ist der Reisevertrag zu diesenBedingungen zustande gekommen.
1.3
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt derAnmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertragkommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie unsinnerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eineZahlung erfolgen kann.
1.4
Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder IhreReisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von unserhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt,die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafengegen Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor dem Flugtagaushändigen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrundfehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das alskostenpflichtigen Rücktritt behandeln.
2. Bezahlung
2.1
Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnungüberweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung (bzw.dem jeweils beigefügten Überweisungsträger) ausgewiesene Anzahlung.Diese beträgt 20% (auf volle € aufgerundet) von dem Gesamtpreis derRechnung. Die Prämie für die Versicherung wird mit der Anzahlungfällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmaligeAufforderung zu leisten. Sofern wir die Möglichkeit der Zahlung mitKreditkarte einräumen sollten und Sie bei der Buchung davon Gebrauchmachen oder wir Zahlung im Lastschriftverfahren anbieten und Sie Ihrschriftliches Einverständnis erteilt haben, erfolgen die Abbuchungenvon Ihrem Konto zu den gleichen Zeitpunkten. In jedem Fall wird Ihnenvor einer Zahlung/Abbuchung der Sicherungsschein übergeben oderübersandt, denn Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sindgemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnenmit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt.
2.2
Können wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen oder ist unserAlternativangebot von Ihnen nicht angenommen worden, werden wir den vonIhnen eventuell bereits geleisteten Anzahlungsbetrag unverzüglicherstatten.
2.3
Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oderder Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist,berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnungvon Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren,vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zumRücktritt berechtigender Reisemangel vor.
2.4
Sofern die Reise, entgegen der getroffenen Vereinbarung erst beiAbholung der Reiseunterlagen am Serviceschalter bezahlt wird, sind wirberechtigt, für den dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwand, einServiceentgelt von € 10,00 je Vorgang zu erheben. Wenn Sie Zahlungennicht zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb mahnenmüssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von €10,00 zu erheben.
3. Leistungen, Preise
3.1
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind dieLeistungsbeschreibungen in unserem Prospekt, so wie sieVertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmendenAngaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, dieden Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einerausdrücklichen Bestätigung.
3.2
Ihre Reise beginnt und endet – je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer– zu den im Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.
3.3
Flugscheine oder Sonderfahrtausweise gelten nur für die darinangegebenen Reisetage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wirbemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.
3.4
Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus Ihnenzuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nurdann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eineGutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerheblicheLeistungen handelt.
3.5
Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person fürdie Unterkunft in 2-Bett- Zimmern. Die Buchung eines halbenDoppelzimmers eines Erwachsenen in Begleitung eines Kindes unter 12Jahren ist nicht möglich.
3.6
Kinderermäßigung: Kinder unter 2 Jahren werden ohne Anspruch auf einenSitzplatz im Flugzeug oder Liegeplatz in der Bahn unentgeltlichbefördert, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist.Kosten, die für Kinder unter 2 J. im Hotel entstehen, sind dort direktzu bezahlen. Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter beiReiseantritt. Wenn nicht anders ausgeschrieben, bringen wir ein Kind inBegleitung eines vollzahlenden Reisegastes im Doppelzimmer, inBegleitung von zwei Gästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett unter. ZweiKinder in Begleitung von zwei vollzahlenden Gästen werden, soweit sieälter als 2 Jahre sind, im separaten Doppelzimmer untergebracht, sofernnicht anders ausgeschrieben. Nicht der Kinderermäßigung unterliegtMehrpreise wie Abflughafen-, Flugtag-, Zustieg-Zuschläge oder sonstigeZuschläge, soweit sie sich aus der Beförderungstabelle ergeben. WeitereEinzelheiten zu Ermäßigungen entnehmen Sie bitte den jeweils gültigenProspekten.
3.7
Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig anunsere Reiseleitung. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn IhrZimmer nicht belegt ist. Bei gebuchter Flugbeförderung erfolgt derRückflug dann im Rahmen der noch freien Platzkapazität. Falls durch dieVerlängerung eine Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafensnotwendig wird, besteht kein Anspruch auf eine Ersatzbeförderung oderden Leistungsbestandteil "Zug zum Flug“. Der Preis für die Verlängerungberechnet sich, sofern nicht anders ausgeschrieben, bei derFlug-Pauschalreise nach dem Saisonpreis des jeweiligen Anreiseterminsund bei der eigenen Anreise nach dem jeweils gültigen Tagespreis inunserem Katalog.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von demvereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschlussnotwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glaubenherbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen undAbweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchtenReise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüchebleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängelnbehaftet sind.
Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früherals 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitungüber die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten. Wenn Sie dies nicht tun undIhren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehendeMehrkosten zu Ihren Lasten.
4.2
Wenn ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung einesBeförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem bestätigtenFlughafen oder Zielort durchgeführt werden muss, übernehmen wir dieKosten der Ersatzbeförderung – mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt2. Klasse – zum ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort.
4.3
Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falleder Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmteLeistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zuändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehendenBeförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wirden Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen proBeförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durchdie Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wirvon Ihnen verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wieHafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann derReisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetztwerden.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und demvereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhungführenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und beiVertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sieunverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vorReiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sindSie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oderdie Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie ausunserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nachErklärung der Preiserhöhung geltend machen.
4.4
Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch im Falleiner erheblichen Reiseänderung zu und sind ebenfalls unverzüglich nachBekanntgabe der wesentlichen Änderung geltend zu machen.
5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
5.1
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. DerRücktritt muss unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden.In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissenempfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären.Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang derRücktrittserklärung bei der Aldiana GmbH.
5.2
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an(z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz fürdie getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen.Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungenund gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungenvon uns berücksichtigt.
5.3
Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen dieRücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reiseje angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person inProzent vom Reisepreis (einschließlich etwaiger Sonderleistungen, z.B.Events oder Mietwagen):
5.3.1
bei Flugreisen
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 6. Tag vor Reisebeginn 65%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90%
5.3.2
bei eigener Anreise
bis 22. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 6. Tag vor Reisebeginn 55%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75%
des Reisepreises, jeweils auf volle € aufgerundet.
5.3.3
Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlichgeringere Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalenoder den Stornoregelungen im Katalog ausgewiesen.
5.3.4
Die den Pauschalen entsprechenden Beträge sind jeweils aufgerundet auf volle EURO.
5.3.5
Soweit bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor.
5.4
Wir bitten Sie, Änderungwünsche erst nach Erhalt IhrerReisebestätigung/Rechnung und unter Angabe der ReiseauftragsnummerIhrem Reisebüro mitzuteilen.
Werden nach Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich desReisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, derAbflughäfen oder Zustiegsbahnhöfe vorgenommen, erheben wir bei Flug-sowie Autoreisen bis 30 Tage vor Reiseantritt € 33,– je Person.
Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnengebuchten Reise möglich. Eine Umbuchung von einer Festbuchung auf eineVorausbuchung ist nicht möglich.
5.5
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers,sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzpersonentstehenden Mehrkosten in Höhe von € 33,– je Person zu erheben.Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für denReisepreis. Bei Linienflügen, auf die im Katalog hingewiesen wird,erheben wir für Änderungen/Stornierungen € 100,– pro ausgestelltemTicket. Änderungen sind nur auf Anfrage möglich, da es sich umvermittelte Flugleistungen handelt.
Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen,wenn diese den besonderen Erfordernissen in bezug auf die Reise nichtgenügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungenentgegenstehen.
5.6
Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oderMehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eineszurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollenZimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmeranderweitig unterzubringen.
5.7
Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.
6. Reise-Versicherungen
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nichteingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, diebei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Für Ihre Sicherheitinsgesamt empfehlen wir den Komplett- bzw. Basisschutz. Wir haben zugünstigen Konditionen einen Rahmenvertrag mit derELVIA-Versicherungsgesellschaft AG, Niederlassung Deutschland, München,abgeschlossen. Informieren Sie sich bitte näher durch die Anzeigen inunseren Katalogen oder im Reisebüro. Wenn ein Versicherungsfalleintritt, ist die ELVIA-Versicherungsgesellschaft AG, 81536 München,unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierungnicht befaßt.
7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
7.1
Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nichterreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vorReisebeginn abzusagen. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werdenunverzüglich erstattet.
7.2
Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeitenfür uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für dieseReise so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf dieReise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, diese Reise bis zu 4Wochen vor Reisebeginn abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertigesErsatzangebot unterbreiten. Ein Rücktrittsrecht besteht dann nicht,wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten haben oderdiese Umstände nicht nachweisen können. Sofern Sie vom Ersatzangebotkeinen Gebrauch machen, erhalten Sie den bezahlten Reisepreisunverzüglich erstattet.
8. Höhere Gewalt
Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird auf § 651jBGB verwiesen, der lautet: (1) Wird die Reise infolge beiVertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblicherschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl derReiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabedieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2,Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sindvon den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen dieMehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. Gewährleistung
9.1
Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachtwerden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen.Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleichoder höherwertigenErsatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedochverweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. NachReiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen,falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie derenAnzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise inFolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalbangemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung,weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung desVertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist,so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, denReisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
9.2
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, imRahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebungder Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zuhalten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verlorengeht oder beschädigtwird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort undStelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderungdurchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen derFluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzungfür die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen ist unsereReiseleitung zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung vonWertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keineHaftung.
9.3
Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10. Haftung, Verjährung
10.1
Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mitLeistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B.Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in derReiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistunggekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitungan diesen Sonderveranstaltungen nicht.
10.2
Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nichtKörperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreisesbeschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlichnoch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. wir für einen demReisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens einesLeistungsträgers verantwortlich sind.
10.3
Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrundinternationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicherVorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringendenLeistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossenoder beschränkt ist.
10.4
Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nichtauf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils jeKunde und Reise bei Sachschäden bis zur Höhe des dreifachenReisepreises. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach demMontrealer Übereinkommen im Zusammenhang mit Reisegepäck bleibenunberührt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss desKomplett- bzw. Basisschutzes in Ihrem Reisebüro oder bei unsererFlughafenstation.
10.5
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sieinnerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseendemöglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablaufdieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wennSie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden,Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhangmit Flügen gemäß Ziffer 9.2. Diese sind binnen 7 Tagen beiGepäckverlust bzw. 21 Tagen nach Aushändigung bei Gepäckverspätung zumelden.
10.6
Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnendmit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. SchwebenVerhandlungen über von Ihnen erhobene Ansprüche, ist die Verjährunggehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern.Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzungoder Tötung verjähren in 3 Jahren.
11. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
11.1
Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- undGesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für dieEinhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile,die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es seidenn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Diese Informationengelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie imBesitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind.Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines Fremdpasses, müssen Sie oftandere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei demzuständigen Konsulat.
11.2
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugangnotwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sieuns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass dieVerzögerung von uns zu vertreten ist.
11.3
Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer demdeutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl.Benutzungshinweise.
12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
12.1
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identitätdes ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05) verpflichtet uns,Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicherim Rahmen der gebuchten Reise zu erbringendenFlugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest,so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften,die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.
Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren.
Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannteFluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wirwerden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, umsicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechselunterrichtet werden. Die "Black List" ist über die Internetseitewww.aldiana.de abrufbar.
13. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen
13.1
Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgtnach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nursolche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, diezur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind. Diese und andere Mitarbeitersind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.Zum Zwecke der Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung pflegen wir einenDatenaustausch mit der Schufa und der Firma Informa GmbH, 75179Pforzheim und der Thomas Cook AG, Zimmersmühlenweg 55, 61440 Oberursel.Im Rahmen der Vertragsabwicklung und für Marketingzwecke pflegen wireinen Datenaustausch mit der Thomas Cook AG, Zimmersmühlenweg 55, 61440Oberursel. Ihre schutzwürdigen Belange werden dabei von uns zu jedemZeitpunkt berücksichtigt.
13.2
Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicheroder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieserProspekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
13.3
Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früherenPublikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihreGültigkeit.
13.4
Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
13.5
Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Reiseveranstalter: Aldiana GmbH
Zimmersmühlenweg 55
61440 Oberursel
Stand Juni 2006