AGB für AIDA Clubschiff REISEN
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Winter 2006/7
AGB der Reederei AIDAcruises
Sehr geehrter Kunde, bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgendenReisebedingungen. Diese werden, soweit wirksam einbezogen, im FalleIhrer Buchung Inhalt des Reisevertrages. Für reguläre Linienflüge mitinternationalen Linienfluggesellschaften gelten ferner die AllgemeinenBeförderungsbedingungen (ABB), die in Ihrem Reisebüro zur Verfügungstehen.
1 Anmeldung und Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde AIDA Cruises den Abschluss einesReisevertrages auf der Grundlage des Reisekataloges bzw. derReisebeschreibung und aller darin enthaltenen Informationen sowiedieser Reisebedingungen verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlichoder fernmündlich geschehen.
1.2 Der Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichenBuchungsbestätigung bzw. der Rechnungsstellung durch AIDA Cruiseszustande. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldungstellt keine Annahme des Reisevertrages dar. AIDA Cruises ist im Falleder Nichtannahme der Reiseanfrage nicht verpflichtet, gegenüber demKunden ausdrücklich die Nichtannahme zu erklären.
1.3 Der die Reise buchende Kunde haftet für alleVertragsverpflichtungen von ihm mitangemeldeter Kunden wie für seineeigenen, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrücklicheund gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Der Kunde ist für Eingabefehler in der Buchungsmaske verantwortlichund trägt die aus der fehlerhaften Eingabe resultierenden Folgen.Ausgenommen hiervon sind fehlerhafte Eingaben, die auf fehlerhaftenVorgaben von AIDA Cruises oder auf technischen Fehlern bei derÜbertragung der Reiseanfrage beruhen.
1.5 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldungab, ist AIDA Cruises an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. DerReisevertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn derKunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche Erklärung,Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt annimmt.
2 Zahlung
2.1 Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und Erhaltdes Sicherungsscheines gemäß § 651 k BGB wird eine Anzahlung in Höhevon 10 % des Reisepreises fällig, die auf den Reisepreis angerechnetwird. Bei Buchung von Leistungen nach AIDA VARIO wird eine Anzahlung inHöhe von 25 %, bei JUST AIDA 50 % des Reisepreises fällig, die auf denReisepreis angerechnet wird. Mit der Anzahlung wird die Prämie einerüber AIDA Cruises vermittelten Versicherung fällig.
2.2 Wird die Anzahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeitbezahlt, erfolgt eine Mahnung und nach weiteren 10 Tagen ohneZahlungseingang behält sich AIDA Cruises vor, vom Reisevertragzurückzutreten und die unter Punkt 7.2 vereinbarten Stornokosten zuberechnen.
2.3 Die Restzahlung wird spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist.
2.4 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Kundeunverzüglich seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch 3 Wochen vorReisebeginn.
2.5 Der Sicherungsschein befindet sich auf der Rückseite derBuchungsbestätigung bzw. auf der Rückseite der neutralen AmadeusTOMA®-Buchungsbestätigung.
3 Leistungen und Preise
3.1 Die Leistungsverpflichtung von AIDA Cruises ergibt sichausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mitdem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt bzw. derReiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweiseund Erläuterungen. Im Falle von Widersprüchen ist die Reisebestätigungausschlaggebend. Nicht im Reisepreis enthalten sind etwaigeAusreisegebühren. Diese sind vom Kunden direkt vor Ort zu entrichten.
3.2 Die in dem Prospekt bzw. der Reiseausschreibung enthaltenen Angabensind für AIDA Cruises grundsätzlich bindend, soweit sie Grundlage desReisevertrages geworden sind. AIDA Cruises behält sich vor, aussachlich berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen derProspektangaben bzw. Reiseausschreibungen vorzunehmen, über die AIDACruises den Kunden vor Buchung selbstverständlich informieren wird.
3.3 Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisebürossind von AIDA Cruises nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oderVereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. inReiseausschreibungen oder die Buchungsbestätigung von AIDA Cruiseshinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhaltdes Reisevertrages abändern.
3.4 Orts- und Hotelprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z.B. Hotels, örtlichen Agenturen etc.) sind nicht Bestandteil desReisevertrages und daher für die vertraglichen Leistungen von AIDACruises nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrücklicheVereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen vonAIDA Cruises gemacht wurden.
3.5 Bei den Reisen der AIDA Cruises gilt in der Regel für jede Wochedes Urlaubsaufenthaltes der Saisonpreis der jeweiligen Wocheentsprechend der Saisontabelle, sofern in dieser keine Ausnahmevermerkt ist.
3.6 Anschlussbeförderungen per Bahn/Bus sowie das Anmieten vonParkplätzen an den jeweiligen Häfen sind vom Kunden selbst zuorganisieren bzw. zu buchen. Auf Wunsch ist AIDA Cruises bereit,entsprechende Beförderungen bzw. Anmietungen zu vermitteln. Da AIDACruises in diesen Fällen ausschließlich als Vermittlerin auftritt,übernimmt AIDA Cruises über die Haftung eines Vermittlers hinaus keineweitere Haftung.
3.7 Maßgebend für alle Ermäßigungen, welche aus dem Alter des Kunden resultieren, ist das Alter bei Reiseantritt.
4 Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt desReisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vonAIDA Cruises nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sindgestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblichsind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen undden Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Das giltauch für Änderungen der Fahrtzeiten und/oder der Routen (vor allem auchaus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für dasSchiff verantwortliche Kapitän entscheidet.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit diegeänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. AIDA Cruises istverpflichtet, den Kunden über Leistungsabweichungen unverzüglich inKenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen vorReisebeginn ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5 Preiserhöhung
AIDA Cruises behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis imFalle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben fürbestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einerÄnderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurseentsprechend wie folgt zu ändern.
5.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehendenBeförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann AIDACruises den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnungerhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann AIDA Cruises vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen proBeförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durchdie Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann AIDACruises vom Kunden verlangen.
5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wieHafen oder Flughafengebühren gegenüber AIDA Cruises erhöht, so kann derReisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurchfür AIDA Cruises verteuert hat.
5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss desReisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in demsich die Reise dadurch für AIDA Cruises verteuert hat.
5.4 Eine Erhöhung nach Ziffer 5.1 bis 5.3 ist nur zulässig, sofernzwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vorVertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss fürAIDA Cruises nicht vorhersehbar waren.
5.5 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat AIDACruises den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zuinformieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritteingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 %ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutretenoder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zuverlangen, wenn AIDA Cruises in der Lage ist, eine solche Reise ohneMehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hatdie zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von AIDACruises über die Preiserhöhung dieser gegenüber geltend zu machen.
6 Rücktritt und Kündigung durch AIDA Cruises
6.1 AIDA Cruises kann den Reisevertrag nach Antritt der Reise kündigen,wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnungvon AIDA Cruises nachhaltig stört oder wenn sich der Kunde in solchemMaße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertragesgerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere bei strafbaren Handlungendes Kunden. Kündigt AIDA Cruises, so behält sie den Anspruch auf denReisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungensowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus eineranderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungenerlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachtenBeträge. Die von AIDA Cruises eingesetzten Mitarbeiter/innen und dasSchiffspersonal sind ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen vonAIDA Cruises in diesen Fällen wahrzunehmen. Das Gepäck darf nurGegenstände für den persönlichen Gebrauch enthalten. Insbesondere istes den Reisenden nicht gestattet, Waffen, Munition, explosive oderfeuergefährliche Stoffe an Bord zu bringen. Das Konsumieren oderAn-Bord-Bringen von Drogen ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungenkann der Kunde entschädigungslos von der Weiterbeförderungausgeschlossen werden. Entsprechend internationalen Übereinkommenwerden Drogendelikte den lokalen Behörden des Hafenstaates angezeigt.
6.2 Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Kunden eine Reisebzw. Weiterreise nicht zu, weil dieser den Kunden reiseunfähig machtoder eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemand sonst an Borddarstellt, kann die Beförderung verweigert oder die Urlaubsreise desKunden jederzeit abgebrochen werden. Für evtl. entstehende Mehrkostensteht AIDA Cruises nicht ein. Gleiches gilt, wenn eine geistige oderkörperliche Behinderung eine besondere Betreuung des Gastes erfordert,die über die vertraglich vereinbarten Leistungen von AIDA Cruiseshinausgeht, und der Kunde keine diese Betreuung übernehmendeBegleitperson hat. Im Zweifel empfiehlt sich die explizite Nachfragebei Buchung.
6.3 AIDA Cruises kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführungder Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für AIDA Cruisesdeshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reiseso gering ist, dass die AIDA Cruises im Fall der Durchführung der Reiseentstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichenOpfergrenze (bezogen auf diese Reise) bedeuten würden. EinRücktrittsrecht von AIDA Cruises besteht dann nicht, wenn sie die dazuführenden Umstände zu vertreten hat und sie die zu ihrem Rücktrittführenden Umstände nicht nachweisen kann. Wird die Reise aus diesemGrund abgesagt, so ist der Kunde berechtigt, eine gleichwertigeErsatzreise zu verlangen, wenn AIDA Cruises in der Lage ist, diese ohneMehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Andernfallserhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
7 Rücktritt durch den Kunden/Umbuchung
7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reisezurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beiAIDA Cruises. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und ausBeweissicherungsgründen dringendst empfohlen, den Rücktritt schriftlichzu erklären.
7.2 In jedem Fall des Rücktritts des Kunden steht AIDA Cruises unterBerücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlichmöglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistung folgende pauschaleEntschädigung – jeweils pro Person – zu:
• bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10 % bei Buchung von AIDA PREMIUM,bei Buchung von Leistungen nach AIDA VARIO 25 % und bei Buchung vonLeistungen nach JUST AIDA 50 % (mind. Euro 50,– pro Person),
• vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 30 % bei Buchung vonAIDA PREMIUM und AIDA VARIO und bei Leistungen nach JUST AIDA 50 %,
• vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50 %,
• ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises,
• bei Nichterscheinen zum vereinbarten Reisebeginn und bei nachträglicher Stornierung 80 % des Reisepreises.
• Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei AIDA Cruises.
7.3 Weist der Kunde AIDA Cruises nach, dass AIDA Cruises tatsächlichgeringere Kosten als die gemäß Punkt 7.2 geltend gemachteKostenpauschale entstanden sind, ist der Kunde nur verpflichtet, dietatsächlich angefallenen Kosten gegenüber AIDA Cruises auszugleichen.AIDA Cruises bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehendenPauschalen eine konkret zu berechnende höhere Entschädigung zu fordern.AIDA Cruises ist in diesem Falle verpflichtet, die Entschädigung imEinzelnen zu beziffern und zu belegen.
7.4 Umbuchungen (z. B. Änderungen von Abflugs- bzw. Abfahrtsort,Zielflughafen, Hotel, Verpflegungsart – auch Änderungen wegenRealisierung einer Warteliste) im Rahmen von AIDA PREMIUM von Seitendes Kunden, die nach Vertragsschluss erfolgen, sind bis 30 Tage vorReisebeginn kostenfrei, soweit sich die Umbuchung innerhalb derselbenProduktlinie und Saison bewegt. Für Umbuchungen auf andere Produkteoder in eine andere Saison als der gebuchten wird – soweit eineFestbuchung für das andere Produkt/die andere Saison faktisch möglichist – eine Kostenpauschale von Euro 50,– p. P. erhoben, soweit eineFestbuchung erfolgt. Für Umbuchung/Stornierung von Flugreisen wird nachFlugscheinausstellung eine zusätzliche Gebühr in Höhe von Euro 80,– proTicket erhoben. Für Umbuchungen innerhalb von AIDA VARIO sowie fürUmbuchungen von AIDA PREMIUM auf AIDA VARIO wird bis 30 Tage vorReisebeginn eine Kostenpauschale in Höhe von Euro 150,– p. P. erhoben.Für Umbuchungen innerhalb von JUST AIDA sowie für Umbuchungen von AIDAPREMIUM auf JUST AIDA wird bis 30 Tage vor Reisebeginn eineKostenpauschale in Höhe von Euro 300,– p. P. erhoben.Umbuchungswünsche, die später als 31 Tage vor Reisebeginn bei AIDACruises eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist,nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorstehendenBedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Diesgilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kostenverursachen.
7.5 Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
8 Gewährleistung, Kündigung des Kunden
8.1 Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zurMängelanzeige durch den Kunden ist bei Reisen mit AIDA Cruisesdahingehend konkretisiert, dass der Kunde verpflichtet ist, auftretendeMängel unverzüglich der von AIDA Cruises eingesetzten Reiseleitunganzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Kunden entfallen nurdann nicht, wenn die ihm obliegende Mängelanzeige unverschuldetunterbleibt.
8.2 Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich demBeförderungsunternehmen anzuzeigen. Das gilt insbesondere bei Verlustvon Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einerschriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahreines Anspruchsverlustes.
8.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt undleistet AIDA Cruises innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe,so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen denReisevertrag – im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründenzweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenndem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, AIDA Cruiseserkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist fürdie Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist odervon AIDA Cruises oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn diesofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse desKunden gerechtfertigt wird.
8.4 Die gesetzliche Obliegenheit des Kunden nach § 651 g Abs. 1 BGB,reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monatsnach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber AIDACruises geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit AIDA Cruisesabgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert: a) SämtlicheAnsprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den von AIDACruises erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund,mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung, hatder Kunde ausschließlich innerhalb eines Monats nach dem vertraglichvorgesehenen Rückreisedatum gegenüber AIDA Cruises geltend zu machen.
b) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber AIDA Cruisesunter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftlicheGeltendmachung wird dringend empfohlen. c) Durch die vorstehendenRegelungen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über eineunverschuldete Fristversäumnis durch den Kunden sowie die Vorschriftenüber die Hemmung der Verjährungsfrist unberührt.
9 Haftungsbeschränkung
9.1 Die vertragliche Haftung von AIDA Cruises für Schäden, die nichtKörperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben-oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreisbeschränkt, soweit
a) ein Schaden des Kunden von AIDA Cruises weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
b) AIDA Cruises für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegeneines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2 Für alle gegen AIDA Cruises gerichteten Schadensersatzansprüche ausunerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitberuhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachenReisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils jeKunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche inZusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleibenvon der Beschränkung unberührt.
9.3 AIDA Cruises haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhangmit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt (z. B.Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen) und imProspekt bzw. in der Reiseausschreibung ausdrücklich alsFremdleistungen gekennzeichnet werden. Dies gilt insbesondere für dieBeförderung bei Anreise mit der Deutschen Bahn/dem Bus. Dann haftetnicht AIDA Cruises für die Erbringung von Beförderungsleistungen,sondern das befördernde Unternehmen entsprechend den in Ihrem Reisebüroeinzusehenden Beförderungsbedingungen.
9.4 Kommt AIDA Cruises die Stellung eines vertraglichenLuftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung von AIDA Cruises nachden Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit derMontrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel dieHaftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie fürVerlust und Beschädigungen von Gepäck. 9.5 Kommt AIDA Cruises dieStellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftungnach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches sowie nach denBestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes.
10 Beschränkung für werdende Mütter auf Reisen
Im Allgemeinen stellen Flugreisen keine besondere Gefahr für Schwangeredar. Aufgrund möglicher Hypoxie (Sauerstoffmangel in Geweben) sollte esdennoch vermieden werden, in den ersten Schwangerschaftswochen allzuoft zu fliegen. Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch dieeingeschränkte medizinische Versorgung an Bord der Schiffe von AIDACruises ist die Beförderung von werdenden Müttern nicht möglich, diesich bei Reiseantritt in der 28. Schwangerschaftswoche oder darüberhinaus befinden. Bis zu dieser Frist gelten keine Einschränkungen,trotzdem wird empfohlen, vor Reisebeginn den behandelnden Arzt zukonsultieren und ein Attest ausstellen zu lassen.
11 Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
11.1 Jeder Passagier muss einen gültigen Reisepass auf der jeweiligenReise mit sich führen, dessen Gültigkeit nach Beendigung der Reise nochmindestens 6 Monate betragen muss. AIDA Cruises ist im Falle desVerstoßes berechtigt, den Transport zu verweigern, wobei der Kundeeinen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises gemäß 7.2 hat.
11.2 AIDA Cruises informiert im Reiseprospekt bzw. in derReiseausschreibung über die unbedingte Reisepasspflicht hinaus über dieobigen Bestimmungen, die für die jeweiligen Reiseländer gültig sind.Diese Informationen werden für deutsche Staatsbürger erteilt, bei denenkeine besonderen Verhältnisse gegeben sind. Dabei wird davonausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden undeventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit,Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweisusw.) vorliegen.
11.3 AIDA Cruises wird den Kunden vor Vertragsabschluss über etwaigeÄnderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen vorstehendenVorschriften informieren.
11.4 Soweit AIDA Cruises ihrer Hinweispflicht entsprechend dengesetzlichen Bestimmungen nachkommt, ist der Kunde zur Einhaltung derfür die Reise geltenden Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei denn,dass sich AIDA Cruises ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa,Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Alle Nachteile, insbesondere dieZahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieserVorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wennsie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von AIDACruises bedingt sind.
11.5 Wenn AIDA Cruises im Einzelfall die Beschaffung übernommen hat,haftet sie auch dann nicht für die rechtzeitige Erteilung und denrechtzeitigen Zugang solcher Unterlagen, es sei denn, dass sie dieVerzögerung zu vertreten hat.
12 Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identitätdes ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet denReiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführendenFluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zuerbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest,so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden dieFluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, diewahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald derReiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführenwird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden alsausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss derReiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er mussunverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen,dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
13 Verjährung, Abtretungsverbot, Gerichtsstand
13.1 Der Kunde und AIDA Cruises vereinbaren, die gesetzliche Verjährungfür Ansprüche des Kunden gegenüber AIDA Cruises, gleich aus welchemRechtsgrund – jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen des Kunden ausunerlaubter Handlung –, auf ein Jahr zu verkürzen. Dies giltinsbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vorvertraglichenund von Nebenpflichten aus dem Reisevertrag. Hat der Kunde solcheAnsprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tagegehemmt, an dem AIDA Cruises die Ansprüche schriftlich zurückweist.
13.2 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Kunden, gleich aus welchemRechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebensoist die gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche desKunden durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.
13.3 Der Kunde kann AIDA Cruises nur am Sitz ihrer deutschen Niederlassung in Rostock verklagen.
13.4 Dem Vertragsverhältnis liegt, soweit zulässig, deutsches Rechtzugrunde, ausgenommen solche Regelungen, die auf das nationale Rechtanderer Staaten verweisen.
13.5 Für Klagen von AIDA Cruises gegen den Kunden ist der Wohnsitz desKunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegenVollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privatenRechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichenAufenthaltsort außerhalb der Mitgliedstaaten des EuGVVO haben oderderen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt derKlageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen, ist der Sitz derdeutschen Niederlassung von AIDA Cruises, Rostock, maßgebend.
13.6 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hatnicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
13.7 Diese Reisebedingungen (22. Auflage) und alle Angaben im Katalogentsprechen dem Stand vom Dezember 2005, Änderungen und Irrtumvorbehalten. Sie gelten für alle Reisen aus diesem Katalog mit AIDACruises.
AIDA Cruises • German Branch of Costa Crociere S. p. A. www.aida.de
Am Strande 3d, 18055 Rostock
Tel.-Nr.: +49 (0) 1803/18 22 22 00 (9 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz)
Fax-Nr.: +49 (0) 1803/18 22 22 99 (9 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz)