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          AGB für 12 Fly REISEN

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   Winter 2006/7

Bitte schenken Sie diesen Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit, dennmit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen, die Ihnen vorder Buchung auf der Internetseite von 1-2-Fly.de übermittelt werden,an. Sie gelten grundsätzlich für alle Programme des Reiseveranstalters1-2-FLY GmbH sowie für am Zielort für die bei der 1-2-FLY Reiseleitunggebuchten Ausflüge. Diese Bedingungen ergänzen die §§ 651 a - m BGB(Bürgerliches Gesetzbuch) und die §§ 4 - 11 BGB InfoV (Verordnung überInformations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllendiese aus:

1 Anmeldung, Reisebestätigung


1.1
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie 1-2-FLY den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
Der Reisevertrag wird verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen (Reisebestätigung).
1.2
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldungmit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung derAnmelder wie für eigene Verpflichtungen einsteht, sofern er eineentsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche undgesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3
Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss erhalten Sie eineschriftliche Bestätigung (Ziffer 1.1. Satz 2), die alle wesentlichenAngaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält.
Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, sind wir an das neueAngebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage desneuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist unser Angebotannehmen.
1.4
Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nicht ausgeschriebene Reisen.Sie werden nach Verfügbarkeit in Festbuchungen umgewandelt, sobald derKatalog für die betreffende Saison erschienen ist.


2 Bezahlung


2.1
Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Reisebestätigung dieAnzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises fällig, bzw. beiFerienwohnungen/Eigenanreise 20% je Wohneinheit. Hinsichtlich derZahlung/Anzahlung bei Einzelflugbuchungen gelten dieZahlungsbedingungen in den Beförderungsbedingungen der gebuchtenFluggesellschaft. Die Kosten für über 1-2-FLY abgeschlosseneReiseversicherungen werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlungfällig.
2.2
Der restliche Preis wird fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise – wie gebucht – durchgeführt wird.
2.3
Die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierungergeben sich aus der Bestätigung /den Reisebedingungen. Die Gebühren imFall einer Stornierung (vgl. Ziffer 6) werden sofort fällig.
2.4
Zur Absicherung der Kundengelder hat 1-2-FLY eine Insolvenzversicherungbeim Deutschen Reisepreissicherungsverein VvaG (DRS) abgeschlossen. EinSicherungsschein befindet sich auf der Bestätigung.


2.5 Zahlung an den Veranstalter
Für Gäste aus Deutschland und Österreich:
2.5.1
Bei der Zahlung im Lastschriftverfahren benötigt das 1-2-Fly.de ServiceCenter zur Weiterleitung an den Veranstalter Ihre Bankverbindung, ihreAdresse (oder ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers) sowie Ihrschriftliches Einverständnis zum Lastschriftverfahren.
2.5.2
Generell wird der Anzahlungsbetrag innerhalb einer Woche nachVertragsabschluss, der Betrag für die Restzahlung ca. 30 Tage vorReiseantritt abgebucht, letzterer jedoch nicht, bevor die Anforderungengemäß Ziffer 2.2 erfüllt sind.
2.6
Im Ausnahmefall kann sowohl die Anzahlung bei Buchung als auch dieZahlung des Restreisepreises bei Entgegennahme der Reiseunterlagen inbar geleistet werden. (Gehe weiter zu Ziffer 2.7)

Für Gäste aus der Schweiz:
2.5.1
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung und die Prämie für diegebuchten Versicherungsleistungen fällig und der Buchungsstelleumgehend zu entrichten.
2.5.2
Die Anzahlung beträgt 30 % des Arrangementpreises. Die Restzahlung hat spätestens 4 Wochen vor Abreise zu erfolgen.
2.5.3
Bei Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor Abreise ist der Gesamtbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen.
2.5.4
Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt den Veranstalter, dieReiseleistungen zu verweigern und den Reisevertrag zu kündigen. SieheZiffer 2.8.
2.6
Ihre Buchungsstelle kann zusätzlich zum publizierten Reisepreis eineAuftragspauschale und Kostenanteile für die Reservierung undBearbeitung verrechnen. Bei der Bezahlung mit Kreditkarten kann einZuschlag erhoben werden. Die Gebührenregelung liegt in IhrerBuchungsstelle auf und wird Ihnen gleichzeitig mit dem Reisepreisbekannt gegeben. 2.7
Sollten Ihnen die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 4 Tage vorReiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an das1-2-Fly.de Service Center. Bei Kurzfristbuchungen ab 8 Tagen vorReiseantritt erhalten Sie Ihre Unterlagen nach Absprache mit dem1-2-Fly.de Service Center.
2.8
Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet undzahlen Sie auch nach Mahnung nicht, kann 1-2-FLY vom Vertragzurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt einerheblicher Reisemangel vorliegt. 1-2-FLY kann als EntschädigungRücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 6.2 verlangen.
2.9
Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind nichtim Reisepreis enthalten. Falls solche Kosten entstehen, sind diesegesondert zu zahlen.
3 Leistungen, Preise


3.1
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus denLeistungsbeschreibungen (z. B. Katalog, Flyer, Internet) und aus denhierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. VorVertragsschluss können wir jederzeit eine Änderung derLeistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchungselbstverständlich informiert wird. Bitte beachten Sie, dass innerhalbeiner Wohneinheit nur identische Verpflegungsleistungen gebucht werdenkönnen, was sich ebenfalls auf mitreisende Kinder bezieht.
3.2 Flugbeförderung
1-2-FLY weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- undprogrammtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann. DieFestlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter. Informationen überFlugzeiten durch unser 1-2-Fly.de Service Center sind unverbindlich.Wir bitten um Verständnis, wenn im Ausnahmefall aus flugtechnischenGründen der Hinflug in die Nachmittags- oder Abendstunden fällt und/oder der Rückflug bereits in die Vormittagsstunden. Im Rahmen derFlüge werden bis 20 kg Gepäck zzgl. kleinem Handgepäck pro Gast (auchKinder von 2–11 Jahren) befördert. Zusätzlich kann, ggf. gegenAufpreis, nach Voranmeldung bei der jeweiligen FluggesellschaftSondergepäck (Sportausrüstungen, Fahrräder, Rollstühle etc.) befördertwerden. Die Beförderungspreise sind bei der Fluggesellschaft zuerfragen, die für Organisation und Abwicklung der Beförderung sowieInkasso des Preises allein verantwortlich ist. Der Transport desSondergepäcks vom Zielflughafen zum Hotel und zurück ist ausschließlichSache des Gastes.
1-2-FLY empfiehlt dringend Geld, Wertgegenstände, technische Geräte undMedikamente ausschließlich im Handgepäck zu befördern.. Von derBeförderung ausgeschlossen sind sämtliche gefährlichen Güter aller Art,z. B. Gasflaschen (auch Propangas), Motoren, Kompressoren, usw.(Achtung: Sauerstoff- Flaschen müssen entleert sein!) Ferner sindausgeschlossen Gegenstände, die nach Ansicht der Fluggesellschaft nachGröße oder Art für die Beförderung im Flugzeug ungeeignet sind. Fürevtl. eintretende Schäden haften Sie in vollem Umfang. Bitte beachtenSie auch Ziffer 11.2.7. Sie können höchstens 3 kg Handgepäck (1 Stück)an Bord des Flugzeuges mitnehmen, z. B. einen Bordcase von 45 x 35 x 25cm. Kinder unter 2 Jahren haben keinen Anspruch auf Gepäckbeförderung.Bezüglich der Mitnahme von Tieren erteilt das 1-2-FLY.de Service-Centerdie notwendigen Informationen.
Ausführendes Luftfahrtunternehmen/gemeinschaftliche Liste: Ab dem 16.7. 2006 ist der Veranstalter gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom14. 12. 2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/desausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht einausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sieinsoweit zunächst über die Identität des wahrscheinlich ausführendenLuftfahrtunternehmens zu unterrichten. Sobald die Identität endgültigfeststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle einesWechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sieüber den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten. Die Liste vonLuftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagungunterliegen („gemeinschaftliche Liste“), finden Sie unterwww.1-2-fly.com
3.3 Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung
Das 1-2-Fly.de Service Center darf Sonderwünsche nur entgegennehmen,wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. 1-2-FLY bemüht sich,Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht in derLeistungsbeschreibung ausgeschrieben sind, z. B. Zimmer benachbart oderZimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen.
Das 1-2-Fly.de Service Center ist nicht berechtigt, ohne schriftlicheBestätigung des Veranstalters von Leistungsbeschreibungen (Ziff. 3.1.)abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit siehierdurch nicht gesondert bevollmächtigt sind. Für die Bearbeitung vonindividuellen Reisen wird eine Gebühr von max. € 30,– pro Reisenden undWoche erhoben. Bei von Reisenden im Zielgebiet gewünschtenFlugumbuchungen behalten wir uns die Erhebung einer Bearbeitungsgebührvon € 25,–; bei Hotelumbuchungen von € 10,– pro Person zusätzlich zuden gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten vor. Bei Abweichungen vomPauschalreiseangebot erfolgen alle Transfers in Eigenregie des Kunden.
3.4 Kurzreisen
Bei Pauschalreisen mit einer Reisedauer von weniger als 7 Tagen ist1-2-FLY berechtigt, eine einmalige Zusatzpauschale in Höhe von 15,– €pro Person zu erheben.
3.5 Reiseverlängerung
Falls Sie länger an Ihrem Urlaubsort bleiben wollen, sprechen Sie bittemöglichst frühzeitig Ihre Reiseleitung oder den örtlichen VertreterIhres Veranstalters an. Wir verlängern Ihren Aufenthalt gerne, wennentsprechende Unterbringungs- und Rückbeförderungsmöglichkeitenverfügbar sind. Die Kosten für eine Verlängerung sind vor Ort in bar zuzahlen. Bitte beachten Sie die höchstzulässige Reisedauer sowie die mitIhrer Rückreise verbundenen tariflichen Bedingungen und dieGültigkeitsdauer Ihrer Reisedokumente, evtl. erforderlicher Visa undIhrer Reiseversicherung.
3.6 Reiseleitung, Betreuung
Bei Flugpauschalreisen betreut Sie unser Team ab Ankunft amZielflughafen. Anschrift und Telefonnummer der Reiseleitung vor Ortentnehmen Sie bitte dem Aushang im jeweiligen Hotel. Bei Beanstandungenbeachten Sie bitte die besonderen Hinweise unter Ziffer 11.3.



4 Kinderermäßigungen


Maßgebend ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Unabhängig davonist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben.
Den Umfang der Kinderermäßigungen entnehmen Sie bitte der jeweiligenPreisberechnung. Die Berechnung erfolgt in der Reihenfolge beginnendbeim ältesten Kind, somit stets das 1. Kind und endend beim jüngstenKind.
Kinder unter 2 Jahren, bei Reiseantritt, werden ohne Anspruch auf einenSitzplatz im Flugzeug unentgeltlich befördert, sofern je Kind eineerwachsene Begleitperson mitreist.
1-2-FLY ist berechtigt, das Alter der gebuchten Kinder anhand derPersonaldokumente zu überprüfen. Bei falschen Altersangaben ist derVeranstalter berechtigt, darauf beruhende Differenzen zum korrektenReisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 30,- nachzuerheben.Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigererBearbeitungskosten bleibt Ihnen unbenommen.


5 Leistungs- und Preisänderungen


5.1
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von demvereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschlussnotwendig werden und die von 1-2-FLY nicht wider Treu und Glaubenherbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblichsind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen u.a.aufgrund der zeitweiligen Überlastung des internationalen Luftraumeskönnen Flugverspätungen oder auch -verschiebungen sowie Änderungen derStreckenführung und der Fluggesellschaft in Einzelfällen nichtausgeschlossen werden. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleibenunberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängelnbehaftet sind. 1-2-FLY ist verpflichtet, den Kunden überLeistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zusetzen. Bei einer Ersatzbeförderung übernehmen wir die Kosten derBahnreise 2. Klasse. Bei Änderung des Flughafens steht Ihnen das inIhren Reiseunterlagen gegebenenfalls nach Kauf enthaltene Zug-zum-FlugTicket zur Verfügung.
5.2
1-2-FLY behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis imFalle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben fürbestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wiefolgt zu ändern.
5.2.1
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehendenBeförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann 1-2-FLYden Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann 1-2-FLY vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen proBeförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durchdie Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann derReiseveranstalter vom Reisenden verlangen.
5.2.2
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wieHafen- oder Flughafengebühren gegenüber 1-2-FLY erhöht, so kann derReisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetztwerden.
5.2.3
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss unddem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zurErhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss weder eingetreten nochfür 1-2-FLY vorhersehbar waren.
5.2.4
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat 1-2-FLY denReisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tagvor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5%ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zuverlangen, wenn 1-2-FLY in der Lage ist, eine solche Reise ohneMehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Die indiesem Absatz genannten, wechselseitigen Rechte und Pflichten geltenauch im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichenReiseleistung.
5.2.5
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von1-2-FLY über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesergegenüber geltend zu machen.


6 Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn



6.1
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei 1-2-FLY(Anschrift siehe unten nach Ziffer 15) , bzw. dem Reiseberater. Ihnenwird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2
Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahmevon unter Ziffer 10 geregelten Fällen Höherer Gewalt) nicht antreten,die von 1-2-FLY nicht zu vertreten sind, verliert der Veranstalter denAnspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann 1-2-FLY angemessenenErsatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen(Rücktrittsgebühren) verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sindgewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich möglicheanderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Esbleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhangmit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlichniedrigere Kosten entstanden sind, als die von uns in der Pauschale(siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Rücktrittsgebühren sind auch dannzu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den inden Reisedokumenten bekanntgegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafenoder Abreiseort einfindet, oder wenn die Reise wegen nicht von 1-2-FLYzu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z. B. Reisepass odernotwendige Visa, nicht angetreten wird.
Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt
a) bei Flugreisen und Hotelbuchungen mit /ohne Beförderung i. d. R. proPerson bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20%, ab dem 30. Tag vorReiseantritt 25%, ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 35%, ab dem 15. Tagvor Reiseantritt 50%, ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 65%, ab dem 2. Tagvor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantrittder Reise 80% des Reisepreises.
b) bei Ferienwohnungen (bei Eigenanreise und einem festgelegten Preispro Wohneinheit) pro Objekt bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 20%, abdem 45. Tag vor Reiseantritt 50%, ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 80%,ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder beiNichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
c) für alle Sonderangebote bei Flugpauschalreisen pro Person, derenPreis vom Katalogpreis abweicht: bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 40%,ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 55%, ab dem 22. Tag vor Reiseantritt65%, ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 75 %, ab dem 8. Tag vorReiseantritt 85%, ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag desReiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises.
d) Bei Einzelflugbuchungen gelten die Stornostaffeln in den Beförderungsbedingungen der gebuchten Fluggesellschaft.


7 Umbuchung, Ersatzperson



7.1
Auf Ihren Wunsch nehmen wir, soweit durchführbar, eine Änderung derReisebestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden bei Flug- undEigenanreisen bis zum 31. Tag vor Reiseantritt € 30,– proReiseanmeldung erhoben. Jede zeitlich gesonderte Änderung löst dabeieine gesonderte Gebühr aus. Als Umbuchung gelten Änderungenhinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes desReiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung. Änderungen nach denoben genannten Fristen (ab 30. Tag vor Reisebeginn beiFlugpauschalreisen) sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der derBuchung zugrundeliegenden Leistungsbeschreibungen hinaus können nurnach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 6.2 beigleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Bei Umbuchungen undNamensänderung des Fluggastes gelten die Gebühren in denBeförderungsbedingungen der gebuchten Fluggesellschaft.
7.2
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter inseine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarfdazu der Mitteilung an 1-2-FLY. 1-2-FLY kann dem Wechsel in der Personwidersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissennicht genügt oder Ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oderbehördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an dieStelle des angemeldeten Teilnehmers, ist 1-2-FLY berechtigt, für dieihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten € 30,– zuverlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigererKosten bleibt Ihnen unbenommen. Für den Reisepreis und die durch denEintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften derangemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
7.3
Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren, sowie Gebühren fürindividuelle Reisegestaltung gem. Ziff. 3.3 sind sofort fällig.


8 Reise-Versicherung



Zur Absicherung der Stornokosten (siehe Ziffer 6.2) empfiehlt Ihnen1-2-FLY eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung zu günstigenKonditionen. Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung muss bei Buchung,spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt derReisebestätigung abgeschlossen werden. Darüber hinaus empfiehlt Ihnen1-2-FLY den Abschluss einer Versicherung zur Deckung derRückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.


9 Rücktritt und Kündigung durch 1-2-FLY


9.1
1-2-FLY kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnungdurch 1-2-FLY vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt,wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass diesofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. 1-2-FLY behältjedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für dieRückbeförderung trägt der Störer selbst.
1-2-FLY muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowiediejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendungnicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlichevtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
9.2
1-2-FLY kann bis 6 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktretenwenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeitenfür 1-2-FLY deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihr im Falle derDurchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung derwirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden.
Ein Rücktrittsrecht von 1-2-FLY besteht jedoch nicht, wenn sie die dazuführenden Umstände zu vertreten hat (z. B. Kalkulationsfehler) oderwenn sie diese Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärungwird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet.
9.3
Im Fall des Rücktritts durch 1-2-FLY nach Ziffer 9.2 oder 9.3 ist derReisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigenanderen Reise zu verlangen, wenn 1-2-FLY in der Lage ist, eine solcheReise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärungdurch 1-2-FLY dem Unternehmen gegenüber geltend zu machen. Sofern derReisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reisekeinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreisunverzüglich zurück.


10 Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt



10.1
Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewaltverweisen wir auf § 651 j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut: (1) Wirddie Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höhererGewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so könnensowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag alleinnach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nachAbsatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651 e Abs. 3 Satz 1und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderungsind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen dieMehrkosten dem Reisenden zur Last.
10.2 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschlanderhalten Sie im Internet unter auswaertigesamt.de oder unter derTelefonnummer (030) 50 00-20 00.

Reisehinweise des österreichischen Außenministeriums finden Sie imInternet unter bmaa.gv.at oder unter der Telefonnummer 0043 /50 1150-44 11.

Reisehinweise des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheitenerhalten Sie unter eda.admin.ch oder unter der Telefonnummer 004131/323 84 84.


11 Abhilfe / Minderung / Kündigung


11.1.1
Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kannder Reisende Abhilfe verlangen. 1-2-FLY kann auch in der Weise Abhilfeschaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistungerbringt. 1-2-FLY kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einenunverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
11.1.2
Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Minderung desReisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäßerbracht worden sind und der Reisende es nicht schuldhaft unterlässt,den Mangel anzuzeigen.
11.1.3
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt undleistet 1-2-FLY innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kannder Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag –in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wirdSchriftform empfohlen – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden dieReise infolge eines Mangels aus wichtigem, 1-2-FLY erkennbarem Grund,nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarfes nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von 1-2-FLYverweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durchein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird derVertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch aufRückbeförderung. Er schuldet 1-2-FLY den auf die in Anspruch genommenenLeistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungenfür ihn von Interesse waren.
11.2 Haftung
11.2.1
Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet derHerabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der KündigungSchadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht aufeinem Umstand, den 1-2-FLY nicht zu vertreten hat. Er kannSchadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen,wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.
11.2.2 Vertragliche Schadenersatzansprüche
Die vertragliche Haftung von 1-2-FLY auf Schadenersatz für Schäden, dienicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachenReisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden wedervorsätzlich noch grob fahrlässig durch 1-2-FLY herbeigeführt wordenist. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis giltauch, soweit 1-2-FLY für einen dem Reisenden entstehenden Schadenallein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlichist.
11.2.3 Deliktische Schadenersatzansprüche
Für alle gegen 1-2-FLY gerichteten Schadenersatzansprüche ausunerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitberuhen, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreisesbeschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden undReise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhangmit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von derBeschränkung unberührt.
11.2.4 In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss einerReiseunfall- und Reisegepäck-Versicherung bei Ihrem Reiseberater oderan der Flughafenstation.
11.2.5
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- undSachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungenlediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zumausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in derReiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unterAngabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen sogekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nichtBestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind. DerVeranstalter haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung vonKunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenenZielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringungwährend der Reise beinhalten sowie wenn und insoweit für einen Schadendes Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oderOrganisationspflichten des Veranstalters ursächlich geworden ist.
11.2.6
Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sieselbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vorInanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungenund anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet 1-2-FLY nur, wenn dasUnternehmen ein Verschulden trifft. 1-2-FLY empfiehlt den Abschlusseiner Unfall-Versicherung.
11.2.7
Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen desjeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemachtwerden. Die Rechte und Pflichten von 1-2-FLY und des Kunden nach demReisevertragsgesetz und nach dessen allgemeinen Reisebedingungen werdendurch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nichteingeschränkt.
11.3 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
11.3.1
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen dergesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeidenoder gering zu halten.
11.3.2
Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese anOrt und Stelle unverzüglich unserer Reiseleitung mitzuteilen undAbhilfe zu verlangen. Ist die Reiseleitung oder der genannteAnsprechpartner nicht erreichbar, müssen Sie sich an denLeistungsträger (Transfer-Unternehmen, Hotelier) oder an 1-2-FLY bzw.an ihre Kontaktadresse im jeweiligen Zielgebiet wenden. Schäden oderZustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisenbitten wir unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nachEntdeckung des Schadens, an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige(P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn dieSchadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im übrigen ist derVerlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unsererReiseleitung oder unserer örtlichen Vertretung anzuzeigen. Unterlässtes ein Reisender schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihmAnsprüche nicht zu.
11.3.3
Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.


12 Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung


12.1
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651 c -651 f BGB) sind innerhalb eines Monats nach der vertraglichvorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Ihrem Reiseveranstalter TUIDeutschland GmbH / Marke 1-2-FLY (Anschrift siehe unten nach Ziffer 15)geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlichgeschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur nochgeltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Fristeinzuhalten. Wegen der Anmeldung von Gepäckschäden,Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust siehe Ziffer11.2.2.
12.2
Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren ineinem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise demVertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und demReiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruchbegründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisendeoder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungenverweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende derHemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in dreiJahren.
12.3
Ihr Reiseberater tritt nur als Vermittler beim Abschluss desReisevertrages auf. Er ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldungvon Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch Reisendeentgegenzunehmen.
12.4
Die Abtretung von Ansprüchen gegen 1-2-FLY ist ausgeschlossen.


13 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen



13.1
1-2-FLY steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reiseangeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- undGesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vorReiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt daszuständige Konsulat Auskunft. Durch die Reiseausschreibung in denKatalogen/Preisteilen/Internet erhalten Sie wesentliche Informationenüber die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten. Bitte beachten Siediese Informationen und lassen Sie sich von Ihrem Reiseberaterweitergehend unterrichten.
13.2
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugangnotwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sieuns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass dieVerzögerung von uns zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. beiden zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum vonetwa 8 Wochen rechnen.
13.3
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung derReise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus derNichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten,ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oderNichtinformation von 1-2-FLY bedingt sind.
13.4
Entnehmen Sie bitte dem Katalog/Preisteil/Internet und erkundigen Siesich bei Ihrem Reiseberater, ob für Ihre Reise ein Reisepasserforderlich ist oder der Personalausweis/Identitätskarte genügt, undachten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweisfür die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder könnenzum Teil im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden. Für mancheLänder benötigen sie einen eigenen Kinderpass.
Für Gäste aus der Schweiz gilt zusätzlich:
Die Pässe und die Identitätskarten der alten Generation behalten ihreGültigkeit bis zu den angegebenen Ablaufdaten. Kindereinträge sind ausSicherheitsgründen nicht mehr möglich. Kinder müssen ab Geburt imBesitze eines eigenen Ausweises sein. Bestehende Kindereinträge sindnoch bis zum Ablauf des Passes oder bis zum 15. Geburtstag des Kindesgültig.
13.5
Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehrstreng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Siedie Vorschriften unbedingt.
13.6
Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, dienicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auchdeutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z.B. Afrika, Vorderer Orient) zurückkehren. Entsprechende Informationenentnehmen Sie bitte dem Katalog und wenden Sie sich an Ihr Reisebüro.


14 Datenschutz


Alle personenbezogenen Daten sind gemäß den datenschutzrechtlichenBestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz, geschützt. Diepersonenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werdenelektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zurVertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinauszukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nichtfür uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie dieZusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte anden Bereich Datenschutz unter der unten genannten Anschrift desVeranstalters.


15 Allgemeines


15.1
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nichtdie Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleichegilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
15.2
Reisen in andere Länder sind manchmal mit Gefahren verbunden, die es zuHause nicht gibt. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nichtimmer dem von zuhause gewohnten Standard. Das gilt u. a. für Gasboiler,Herde etc. Beachten Sie daher bitte unbedingt evtl. Hinweise für derenBenutzung.
15.3
In manchen Ländern kann es gelegentlich zu Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung kommen.
15.4
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen,die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie fürPersonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz odergewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder derenWohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebungnicht bekannt ist, sowie für Passiv- Prozesse, ist der Sitz desReiseveranstalters. Dieses gilt nur dann nicht, wenn internationaleÜbereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.
15.5
Alle Angaben entsprechen den zur Zeit der Drucklegung geltenden gesetzlichen Vorschriften.
15.6
Mit der Veröffentlichung neuerKataloge/Preislisten/Internetausschreibungen verlieren alle unserefrüheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihreGültigkeit.

Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für alle Programme von 1-2-FLY

Veranstalter: TUI Deutschland GmbH, Postfach, D-30620 Hannover
Handelsregister: Amtsgericht Hannover HRB 56512

Drucklegung 09/2006

 

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